Das Wichtigste in Kürze
- An der Sammelstelle zahlen Sie je nach Gemeinde CHF 0.25 bis 0.50 pro kg (Bern, Luzern, Zug) – für ein einzelnes Möbel meist nur wenige Franken.
- Mit einer Stückmarke zahlen Sie pro Möbel zum Beispiel CHF 6.50 in Aarau oder CHF 8.60 in St. Gallen.
- Eine Abholung durch die Stadt kostet ab CHF 70.27 (Bern). Die Möbel müssen dafür bereits draussen stehen.
- Schränke zerlegen Sie vor der Entsorgung: Glas, Spiegel und Metall gehören nicht ins brennbare Sperrgut.
- Was noch brauchbar ist, geben Sie besser weiter. Das spart die Gebühr ganz.
Möbel entsorgen: alle Möglichkeiten im Überblick
Welcher Weg passt, hängt von drei Fragen ab: Ist das Möbel noch brauchbar? Haben Sie ein Auto? Wie viele Stücke sind es? Die Tabelle zeigt die Optionen mit typischen Gebühren.
| Weg | Kosten | Ihr Aufwand | Passt für |
|---|---|---|---|
| Verkaufen, spenden, verschenken | gratis oder Erlös | Fotos, Inserat, Übergabe | intakte, gefragte Möbel |
| Sperrgut mit Marke an der Abfuhr | CHF 1.60–8.60 pro Marke | zerlegen, Marken kaufen, bereitstellen | einzelne Stücke bis 18–30 kg, je nach Gemeinde |
| Selbst zur Sammelstelle | CHF 0.25–0.50 pro kg | Auto oder Transporter | mehrere oder schwere Möbel |
| Abholung durch die Stadt | ab CHF 70.27 pro Abholung | Möbel an den Strassenrand stellen | grosse Stücke ohne Auto |
| Rücknahme beim Möbelkauf | Entsorgungsgebühr des Händlers | beim Kauf vereinbaren | Ersatz durch neue Möbel |
| Entsorgungsfirma | nach Offerte | gering | viele Möbel, Räumung, kein Lift |
Quellen: Gebühren der Städte Biel, St. Gallen, Bern, Luzern (Verband REAL) und Zug (Verband Zeba), abgerufen Oktober 2026; Rücknahme beim Kauf gemäss REAL. Wie die Abfuhr in Ihrer Stadt funktioniert, zeigt der Ratgeber Sperrgut entsorgen mit Regeln für neun Städte.
Zwei Hinweise des Luzerner Entsorgungsverbands REAL: Brockenhäuser nehmen brauchbare Möbel oft gratis entgegen, eine Garantie gibt es aber nicht. Und manche Möbelhäuser nehmen beim Kauf gleichwertiger neuer Möbel die alten gegen eine Entsorgungsgebühr zurück. Fragen Sie danach, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
Möbel entsorgen: Kosten richtig einschätzen
Was das Möbel entsorgen kostet, hängt weniger vom Möbel ab als vom System Ihrer Gemeinde. Es gibt zwei Logiken:
- Pro Stück: Mit einer Marke pro Möbelstück zahlen schwere Stücke gleich viel wie leichte, solange sie ins Limit passen. St. Gallen erlaubt pro Marke 200 × 90 × 40 cm und 30 kg.
- Pro Kilo: An Entsorgungshof oder Ökihof zählt nur das Gewicht. Bern verlangt für brennbares Grobsperrgut und Mehrkomponentenabfälle wie Bürostühle CHF 0.25 pro kg, mindestens CHF 2.00 pro Abfallart. In Zürich kosten die ersten 100 kg im Recyclinghof CHF 22.70, jede weiteren 100 kg CHF 19.45.
Beispielrechnung Bern: Sie räumen ein Schlafzimmer mit Kleiderschrank (80 kg), Bett (40 kg) und Kommode (30 kg), zusammen 150 kg (Gewichte angenommen).
- Selbst zum Entsorgungshof: 150 kg × CHF 0.25 = CHF 37.50, dazu Benzin oder die Miete eines Transporters.
- Abholdienst der Stadt: CHF 70.27, wenn das Aufladen höchstens 5 Minuten dauert. Bei 10 Minuten kommen CHF 54.05 dazu, total CHF 124.32.
- Kleinsperrgut mit Marke: nur für Teile bis 100 × 50 × 50 cm und 25 kg. Den Schrank müssten Sie dafür in viele kleine Bündel zerlegen.
Quelle: Stadt Bern, Tarife Entsorgungshöfe (gültig ab 1. Oktober 2026), Abholdienst Sperrgut und Kleinsperrgut (Stand August/September 2026). Alle Preise inklusive MWST. Das Gewicht ermitteln Sie mit der Personenwaage: zuerst sich selbst wägen, dann mit der zerlegten Platte in den Armen.
Private Entsorgungsfirmen offerieren pauschal oder nach Aufwand; fragen Sie, ob die Entsorgungsgebühren inbegriffen sind. Dafür tragen sie die Möbel aus der Wohnung. Wann sich das lohnt und welche Preisspannen üblich sind, zeigt der Ratgeber Wohnungsräumung: Kosten.
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Offerten vergleichenSchrank entsorgen: zerlegen und richtig trennen
Wer einen Schrank entsorgen will, kommt ums Zerlegen kaum herum. Winterthur verlangt es für grosse Möbel ausdrücklich, und die meisten Städte begrenzen Grösse und Gewicht pro Stück. Zudem steckt in einem Schrank mehr als Holz. So gehen Sie vor:
- Schrank leeren und Tablare herausnehmen. Arbeiten Sie zu zweit: Ein leerer Schrank kann beim Zerlegen kippen.
- Türen aushängen. Glas und Spiegel separat entsorgen: Sie sind unbrennbar und gehören nicht zum brennbaren Sperrgut.
- Metallteile wie Scharniere, Kleiderstangen, Griffe und Schienen abschrauben und zur Metallsammlung bringen.
- Eingebaute Beleuchtung mit Kabel oder Trafo ausbauen. Sie gehört zum Elektroschrott.
- Den Korpus in Platten zerlegen. Spanplatten und Holzwerkstoffe sind brennbar und gehen ins Sperrgut oder an die Sammelstelle.
- Platten so bündeln, dass sie ins Limit Ihrer Gemeinde passen, etwa 200 × 50 × 50 cm und rund 25 kg in Aarau.
Die Stadt Zürich empfiehlt generell, Möbel so weit wie möglich nach Material zu trennen: Kunststoff, Holz, Verbundstoffe, Metall, Textilien und Glas. Bei geleimten oder genieteten Möbeln, die sich nicht zerlegen lassen, fragen Sie an der Sammelstelle, wie sie das Stück annimmt. Ein massiver Schrank in gutem Zustand kann dagegen noch einen Abnehmer finden.
Alte Möbel abholen lassen: so klappt es
Wer alte Möbel abholen lassen will, wählt zwischen drei Varianten:
- Stadt: günstig und transparent, aber nur ab Strassenrand. In Bern bestellen Sie online bis 11.30 Uhr am Vortag, in Zürich telefonisch, in Basel bis 12 Uhr am Vortag.
- Brockenhaus oder Hilfswerk: kommt vor allem für gut verkäufliche Möbel in Frage. Ob abgeholt wird und was es kostet, ist je nach Organisation verschieden, siehe Wohin mit alten Möbeln.
- Entsorgungs- oder Umzugsfirma: trägt aus jeder Etage, demontiert und nimmt auch Elektrogeräte und Metall mit. Kosten nach Offerte, dafür kaum eigener Aufwand.
Für eine präzise Offerte braucht die Firma diese Angaben:
- Liste der Möbel mit ungefähren Massen, Fotos helfen
- Stockwerk, Lift, enge Treppenhäuser oder Wendeltreppen
- Parkmöglichkeit vor dem Haus; in Städten braucht es oft eine Bewilligung, siehe Halteverbot für den Umzug
- Ob Demontage nötig ist und wer das Werkzeug stellt
- Alle Entsorgungsgebühren in der Offerte ausgewiesen, mit Hinweis, wohin die Möbel gehen
- Wunschtermin und Zugang (Schlüssel, Keller, Estrich)
Vorsicht bei Angeboten ohne Firmenadresse oder mit Barzahlung ohne Quittung: Seriöse Anbieter offerieren schriftlich und sagen, wo die Möbel entsorgt werden. Lassen Sie sich die Entsorgung im Zweifel quittieren.
Diese Möbel brauchen eine Sonderbehandlung
- Sofas und Polstermöbel: gross, schwer, oft mit Metallgestell. Tipps zu Marken, Zerlegen und Abholung im Ratgeber Sofa entsorgen.
- Matratzen und Lattenroste: Sperrgut mit eigenen Regeln, zum Beispiel gerollt oder gebündelt. Mehr unter Matratze entsorgen.
- Möbel mit Motor oder Akku: etwa verstellbare Sessel oder elektrische Lattenroste. Sie zählen zu den Elektrogeräten.
- Glastische und Spiegelschränke: Das Glas ist unbrennbar. Bern führt Spiegel und Glasplatten als unbrennbares Sperrgut.
- Gartenmöbel aus Metall: gehören in die Metallsammlung, nicht ins Sperrgut.
Häufige Fragen
Was kostet es, Möbel entsorgen zu lassen?
Über die Stadt kostet eine Abholung in Bern CHF 70.27 inklusive 5 Minuten Aufladen, in Zürich CHF 86.50 pro Viertelstunde. Bringen Sie die Möbel selbst, zahlen Sie je nach Ort CHF 0.25 bis 0.50 pro kg. Private Firmen offerieren nach Aufwand; vergleichen Sie mehrere Offerten.
Kann ich Möbel gratis entsorgen?
Nur in Ausnahmefällen. In Zürich nimmt der Mobile Recyclinghof Möbel bis 40 kg pro Stück kostenlos an, aber nur von Kundschaft ohne Auto. Sonst bleibt der Weg über Brockenhäuser, Tauschplätze oder Privatpersonen, die das Möbel noch brauchen.
Darf ich Möbel bei der Sammelstelle einer anderen Gemeinde abgeben?
Teilweise, aber oft teurer. In den Berner Entsorgungshöfen zahlen Auswärtige für brennbares Grobsperrgut CHF 0.50 statt CHF 0.25 pro kg und eine Anlieferpauschale von CHF 5.05; Vertragsgemeinden sind davon befreit. Der Mobile Recyclinghof in Zürich ist für die Stadtbevölkerung kostenlos.
Was tun, wenn der Schrank nicht durchs Treppenhaus passt?
Zerlegen Sie ihn in der Wohnung. Lässt sich ein massiver Schrank nicht auseinandernehmen, kann ein Möbellift ihn über Fenster oder Balkon nach unten bringen. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber Möbellift beim Umzug.
Quellen
- Stadt Bern: Tarife Entsorgungshöfe (gültig ab 1. Oktober 2026)
- Stadt Bern: Abholdienst Sperrgut (Stand August 2026)
- Stadt Bern: Kleinsperrgut (Stand September 2026)
- Stadt Bern: Sperrgut, brennbar und unbrennbar (Stand April 2026)
- Stadt Zürich: Sperrgut (abgerufen Oktober 2026)
- Stadt Zürich: Mobiler Recyclinghof (Stand 2026)
- Stadt Zürich: Medienmitteilung zu Recyclinghof-Gebühren und Abfuhr (September 2024)
- Kanton Basel-Stadt: Sperrgut (Stand Oktober 2026)
- REAL Luzern: Sperrgut, Hinweise zu Brockenhäusern und Möbelhäusern (Stand Juni 2025)
- REAL Luzern: Sammeldienst und Gebühren (Stand September 2026)
- Zeba Zug: Gebühren (abgerufen Oktober 2026)
- Stadt St. Gallen: Abfallarten, Sperrgut (abgerufen Oktober 2026)
- Stadt Aarau: Werkhof, Dienstleistungen (abgerufen Oktober 2026)
- Stadt Winterthur: Abfallkalender, Sperrgut (abgerufen Oktober 2026)
- Müve Biel-Seeland: Gebührensäcke und Vignetten (abgerufen Oktober 2026)
Stand der Angaben: Oktober 2026. Gebühren und Abfuhrregeln legen die Gemeinden fest und passen sie regelmässig an; massgebend sind die Angaben Ihrer Gemeinde und die Offerte des Anbieters.