Umzug melden: Frist, eUmzug und Unterlagen für die Gemeinde

Einen Umzug melden Sie innert 14 Tagen: Abmeldung bei der alten, Anmeldung bei der neuen Gemeinde. In 24 Kantonen geht das online über eUmzugCH, ohne Mehrkosten. Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde zum Beispiel CHF 25 bis 40 pro Person.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie melden sich innert 14 Tagen nach dem Umzug bei der neuen Gemeinde an und bei der alten ab. Das verlangt Art. 11 des Registerharmonisierungsgesetzes.
  • Online geht das mit eUmzugCH. Der Dienst ist in 24 Kantonen verfügbar, aber nicht in jeder Gemeinde, und kostet nicht mehr als die Meldung am Schalter.
  • Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde zum Beispiel CHF 25 (Basel-Stadt) oder CHF 40 (Stadt Zürich) pro erwachsene Person.
  • Für einen Zuzug aus dem Ausland und für den Wochenaufenthalt gibt es kein eUmzug. Drittstaatsangehörige mit L- oder B-Bewilligung brauchen für einen Kantonswechsel vorher eine Bewilligung.
  • Krankenkasse, Ausgleichskasse und – sofern nicht über eUmzug erledigt – das Strassenverkehrsamt informieren Sie selbst. Serafe erhält die neue Adresse aus dem Einwohnerregister.

Umzug melden: Frist und Pflichten

Die Frist zum Ummelden beträgt in der ganzen Schweiz in der Regel 14 Tage nach dem Umzug. Grundlage ist Art. 11 des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG): Die Kantone müssen dafür sorgen, dass sich alle Personen innert dieser Frist bei der Einwohnerkontrolle melden. Die Einzelheiten regeln die kantonalen Gesetze.

Wer den Umzug melden muss, erledigt zwei Schritte: die Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde und die Anmeldung bei der neuen. Die Stadt Zürich nimmt eine Anmeldung erst entgegen, wenn die Abmeldung am alten Ort vorliegt. Melden Sie deshalb beides zusammen, am einfachsten über eUmzug.

Auch wer innerhalb derselben Gemeinde zügelt, teilt der Einwohnerkontrolle die neue Adresse mit. In der Stadt Bern gilt das sogar beim Wohnungswechsel im gleichen Haus, ebenfalls innert 14 Tagen. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Busse. Die Höhe legt der Kanton fest; Comparis nennt bis CHF 200 in St. Gallen und bis CHF 500 im Wallis (Stand Juni 2023).

eUmzug: den Umzug online melden

Mit eUmzugCH melden Sie Wegzug und Zuzug online, rund um die Uhr und ohne Gang aufs Amt. Das offizielle Portal finden Sie unter eumzug.swiss. Laut der Betreiberin eOperations Schweiz steht der Dienst in 24 Kantonen zur Verfügung und wird schrittweise weiter eingeführt (Stand September 2025).

So funktioniert eUmzug

  1. Portal öffnen und Wegzugs- sowie Zuzugsgemeinde angeben. Beide Gemeinden sollten angeschlossen sein. Macht nur die alte Gemeinde mit, starten Sie online und schliessen die Anmeldung am Schalter der neuen Gemeinde ab.
  2. Personalien, Umzugsdatum und neue Adresse erfassen. Ehepartner, eingetragene Partner und minderjährige Kinder können Sie mitmelden. Erwachsene Kinder und Mitbewohnende melden sich selbst.
  3. Unterlagen hochladen, etwa den Mietvertrag. Laut Comparis genügt dafür meist ein Foto mit dem Smartphone. Halten Sie Pass oder ID und die AHV-Nummer bereit.
  4. Gebühren online bezahlen, je nach Gemeinde zum Beispiel mit Kreditkarte.
  5. Die alte Gemeinde leitet die Abmeldung direkt an die neue weiter. In Bern entfällt so der Gang an den Schalter.

Je nach Gemeinde können Sie im gleichen Ablauf mehr erledigen. In der Stadt Zürich bestellen Sie über eUmzugCH eine provisorische Parkkarte und melden die neue Adresse direkt dem Strassenverkehrsamt. Wie Sie am Zügeltag einen Parkplatz für den Umzugswagen reservieren, erklärt der Ratgeber Halteverbot für den Umzug.

Wann eUmzug nicht funktioniert

  • Gemeinde nicht angeschlossen: Im Wallis waren bis 2. April 2026 erst 66 Gemeinden aktiviert. In der Waadt läuft das Angebot erst in einigen Gemeinden.
  • Zuzug aus dem Ausland: Hier ist ein Termin am Schalter nötig. Basel-Stadt erfasst dabei biometrische Daten, ausser bei Schweizerinnen und Schweizern.
  • Wochenaufenthalt: Dafür bietet eUmzugCH keine Meldung an.
  • Persönliche Voraussetzungen: Nutzen können es nur volljährige und handlungsfähige Personen. Basel-Stadt schliesst Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten aus; im Wallis ist der Dienst vorerst Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten.

Tipp: Melden Sie den Umzug nicht zu früh. Die Stadt Zürich nimmt eine Anmeldung erst ab dem tatsächlichen Einzugsdatum entgegen. Im Wallis ist die Meldung über eUmzug bis 30 Tage vor dem Wegzug und bis 30 Tage nach dem Zuzug möglich. Klären Sie das Zeitfenster bei Ihrer Gemeinde.

Unterlagen und Gebühren für die Gemeinde

Wer den Umzug bei der Gemeinde am Schalter meldet, bringt in der Regel diese Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag, Mietbestätigung oder Untermietvertrag
  • Krankenkassenausweis oder Versicherungsnachweis aller Familienmitglieder
  • Familienbüchlein oder Familienausweis, wenn Kinder mitziehen
  • je nach Kanton den Heimatschein; der Kanton Bern verlangt seit 1. Februar 2024 keine Hinterlegung mehr
  • für Ausländerinnen und Ausländer zusätzlich den Ausländerausweis und Zivilstandsdokumente wie Heirats- oder Geburtsurkunden
Gebühren beim Umzug melden: Beispiele (Stand Oktober 2026)
LeistungWoGebühr
Abmeldung bei der alten Gemeindemeiste Gemeindenmeist kostenlos
AnmeldungStadt ZürichCHF 40 pro erwachsene Person
AnmeldungKanton Basel-StadtCHF 25 pro Person
Provisorische Parkkarte, 45 Tage gültigStadt ZürichCHF 15
Ausländerausweiskantonales Migrationsamtseparate Gebühr je nach Bewilligung
Meldung über eUmzugCHangeschlossene Gemeindenkeine Mehrkosten gegenüber dem Schalter

Quellen: Stadt Zürich, Kanton Basel-Stadt, eOperations Schweiz (abgerufen Oktober 2026); Abmeldung: Comparis (Stand Juni 2023). Andere Gemeinden verlangen andere Beträge. Die genaue Gebühr nennt Ihre Einwohnerkontrolle.

Sonderfälle: Wochenaufenthalt, Ausland, Ausländerausweis

Wochenaufenthalt

Wer nur unter der Woche am Arbeits- oder Ausbildungsort wohnt, meldet sich dort als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter an. Der Wohnsitz bleibt in der bisherigen Gemeinde. Schweizerinnen und Schweizer legen in Bern einen elektronischen Heimatausweis der Wohnsitzgemeinde bei. Basel-Stadt verlangt ein Gesuch.

Zuzug aus dem Ausland und Wegzug ins Ausland

Beim Zuzug aus dem Ausland melden Sie sich persönlich am Schalter an. In der Stadt Zürich erscheinen alle Familienmitglieder mit Termin beim Personenmeldeamt. Was beim Zoll für Ihr Hab und Gut gilt, erklärt der Ratgeber Umzug in die Schweiz: Zoll. Wer die Schweiz verlässt, meldet sich bei der Gemeinde ab, auch das nicht über eUmzug. Was sonst dazugehört, zeigt die Checkliste Umzug ins Ausland.

Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligung

Auch mit Ausländerausweis melden Sie sich am neuen Wohnort an, wenn Sie in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton ziehen (Art. 12 AIG). Personen mit L- oder B-Bewilligung müssen vor einem Kantonswechsel eine Bewilligung des neuen Kantons beantragen (Art. 37 AIG). Mit C-Bewilligung besteht ein Anspruch auf den Wechsel, wenn keine Widerrufsgründe vorliegen. Für EU/EFTA-Staatsangehörige genügt laut Comparis die Anmeldung innert 14 Tagen.

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Adressänderung beim Umzug: wen Sie sonst informieren

Die Adressänderung beim Umzug geht nicht automatisch an alle Stellen. Diese informieren Sie selbst:

  • Strassenverkehrsamt: Änderungen im Fahrzeugausweis sind innert 14 Tagen zu melden. In St. Gallen ist die Adressänderung kostenlos. Bei einem Kantonswechsel brauchen Sie neue Kontrollschilder; dafür ist das Strassenverkehrsamt des neuen Kantons zuständig.
  • Krankenkasse: Die Prämie hängt vom Wohnort ab. Ein Wechsel auf den 1. Januar klappt, wenn die Kündigung bis 30. November beim Versicherer eintrifft.
  • Ausgleichskasse: Wer eine Rente bezieht oder selbständig erwerbend ist, informiert die kantonale AHV-Ausgleichskasse.
  • Steuern: Bei einem Kantonswechsel zahlen Sie für das ganze Jahr dort Steuern, wo Sie am 31. Dezember wohnen. Was sich steuerlich abziehen lässt, erklärt der Ratgeber Umzugskosten von den Steuern abziehen.
  • Serafe: Eine eigene Meldung ist nicht nötig. Serafe stützt sich auf die Daten, die die Einwohnerdienste monatlich liefern. Stimmt die Adresse nicht, wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle.
  • Post: Eine Nachsendung kostet ab CHF 35 einmalig und läuft 6, 12 oder 18 Monate (Post, Stand Juni 2025). Banken und Versicherungen müssen Sie trotzdem selbst informieren.
  • Weitere Stellen: Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Telefon- und Internetanbieter sowie Strom- und Wasserlieferanten wegen der Zählerstände. Halten Sie einen Hund, melden Sie ihn bei der alten Gemeinde ab und bei der neuen an.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, um den Umzug bei der Gemeinde zu melden?

In der Regel 14 Tage ab dem Umzugsdatum. Das gilt für die Anmeldung am neuen und die Abmeldung am alten Ort. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Busse nach kantonalem Recht. Wenn Sie kurzfristig zügeln, hilft der Ratgeber Umzug kurzfristig organisieren.

Kann ich den Umzug schon vor dem Zügeltag melden?

Das hängt von der Gemeinde ab. Die Stadt Zürich akzeptiert die Anmeldung erst ab dem Einzugsdatum. Im Wallis geht die Meldung über eUmzug bis 30 Tage vor dem Wegzug, und Basel-Stadt vergibt Termine höchstens 30 Tage im Voraus.

Was kostet es, den Umzug zu melden?

Die Abmeldung ist meist kostenlos, die Anmeldung kostet eine Gebühr der neuen Gemeinde. Beispiele sind CHF 40 pro erwachsene Person in der Stadt Zürich und CHF 25 pro Person in Basel-Stadt. Über eUmzugCH zahlen Sie nicht mehr als am Schalter.

Wer meldet den Umzug, wenn jemand das nicht selbst kann?

Dann läuft die Meldung über den Schalter der Einwohnerkontrolle, denn eUmzugCH steht nur volljährigen und handlungsfähigen Personen offen. In Basel-Stadt brauchen Minderjährige die Zustimmung der Eltern, verbeiständete Personen die Einverständniserklärung ihrer Beistandsperson.

Umzugsfirmen in Ihrer Region finden Sie unter Umzugsfirmen nach Kanton.

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026. Gebühren, Fristen und die Zahl der Gemeinden mit eUmzug ändern sich laufend; massgebend sind die Angaben Ihrer Wegzugs- und Zuzugsgemeinde.

Hinweis: Preise und Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Massgebend sind Offerte, Vertrag, AGB und die Auskunft der zuständigen Stelle.

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