Das Wichtigste in Kürze
- Melden Sie sich innert 14 Tagen nach dem Umzug bei der neuen Wohngemeinde an. In vielen Kantonen geht das online über eUmzugCH.
- Für die Steuern zählt bei Privatpersonen der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode, also am 31. Dezember (Art. 68 StHG).
- Ihr Fahrzeug melden Sie beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons um. Sie erhalten neue Kontrollschilder.
- Die ortsüblichen Kündigungstermine unterscheiden sich je nach Kanton. Massgebend ist Ihr Mietvertrag.
- Holen Sie für längere Distanzen Offerten mit Besichtigung ein, denn Fahrzeit und Zugang an beiden Orten bestimmen den Preis.
Die neue Wohnung finden
Wer in einen anderen Kanton zieht, kennt den neuen Wohnungsmarkt oft kaum. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über Mietpreise, Quartiere und Verkehrsanbindung. Ein schweizweites Immobilienportal hilft, Angebote mehrerer Regionen zu vergleichen: Auf immobilien-365.ch finden Sie Mietwohnungen und Häuser nach Kanton und Stadt übersichtlich gegliedert. Planen Sie Besichtigungen am besten gebündelt an einem oder zwei Tagen, damit sich die Anreise lohnt, und halten Sie Ihr Bewerbungsdossier bereit.
Kündigungstermine beider Orte beachten
Für Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Auf welchen Termin Sie kündigen können, bestimmen Mietvertrag und Ortsgebrauch, und dieser unterscheidet sich je nach Kanton und Gemeinde. Ziehen Sie zum Beispiel aus einem Kanton mit Quartalsterminen in einen Kanton mit Monatsterminen, passen Auszug und Mietbeginn nicht immer zusammen. Eine Übersicht aller Kantone finden Sie im Ratgeber Zügeltermine 2027. Passt der Termin nicht, können Sie einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen.
Abmelden und anmelden
Melden Sie sich bei der bisherigen Gemeinde ab und innert 14 Tagen nach dem Umzug bei der neuen Gemeinde an. In vielen Kantonen erledigen Sie beides in einem Schritt online über eUmzugCH. Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel einen Ausweis, den Mietvertrag oder eine Wohnungsbestätigung und je nach Gemeinde den Heimatschein oder den Ausländerausweis. Erkundigen Sie sich vorher bei der neuen Gemeinde, welche Unterlagen sie verlangt.
Steuern: der 31. Dezember zählt
Ziehen Sie als Privatperson innerhalb der Schweiz um, sind Sie für die laufende Steuerperiode im Kanton steuerpflichtig, in dem Sie am Ende der Periode wohnen (Art. 68 Abs. 1 StHG). Ein Umzug im Dezember kann sich deshalb auf das ganze Steuerjahr auswirken. Besitzen Sie Liegenschaften im bisherigen Kanton, bleiben Sie dort für diese steuerpflichtig. Lassen Sie sich im Zweifel vom Steueramt beraten.
Auto, Führerausweis und Versicherungen
- Fahrzeug: Melden Sie Ihr Auto beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons um. Sie erhalten neue Kontrollschilder und einen neuen Fahrzeugausweis. Laut ch.ch gilt dafür eine Frist von 14 Tagen.
- Führerausweis: Melden Sie die neue Adresse dem Strassenverkehrsamt.
- Krankenkasse: Teilen Sie die neue Adresse mit. Die Prämien hängen von Kanton und Prämienregion ab und können sich ändern.
- Hausrat und Haftpflicht: Passen Sie Adresse und Versicherungssumme an die neue Wohnung an.
Kinder, Schule und Haustiere
Die Volksschule ist kantonal geregelt, Schuleintritt, Lehrmittel und Fremdsprachen können sich unterscheiden. Melden Sie schulpflichtige Kinder frühzeitig bei der neuen Schulgemeinde an. Halten Sie einen Hund, aktualisieren Sie die Adresse in der Datenbank AMICUS und melden Sie das Tier bei der neuen Gemeinde an, wo je nach Ort eine Hundesteuer anfällt.
Offerten für Ihren Umzug in einen anderen Kanton
Einmal ausfüllen, bis zu 5 Offerten für Umzug und Endreinigung erhalten – von geprüften Firmen, unverbindlich und kostenlos.
Offerten vergleichenDen Umzug über längere Distanz planen
Bei einem Umzug über mehrere Kantone fallen Fahrzeit und Zugang an beiden Orten stärker ins Gewicht. Lassen Sie die Firma die Wohnung besichtigen und nennen Sie Stockwerk, Lift und Parkmöglichkeiten an beiden Adressen. Reservieren Sie früh einen Halteplatz für den Umzugswagen, siehe Halteverbot für den Umzug. Richtwerte nach Wohnungsgrösse finden Sie unter Umzugskosten nach Zimmerzahl, Anbieter in Ihrer Region unter Umzugsfirmen nach Kanton.
Checkliste für den Kantonswechsel
- Neue Wohnung gefunden und Mietvertrag unterschrieben
- Alte Wohnung fristgerecht gekündigt oder Nachmieter vorgeschlagen
- Umzugsfirma und Endreinigung gebucht
- Abmeldung und Anmeldung innert 14 Tagen erledigt
- Fahrzeug und Führerausweis umgemeldet
- Krankenkasse, Versicherungen, Bank und Arbeitgeber informiert
- Kinder bei der neuen Schule angemeldet
- Hund umgemeldet und Adresse in AMICUS aktualisiert
- Nachsendeauftrag bei der Post erteilt
Häufige Fragen
Bis wann muss ich mich im neuen Kanton anmelden?
In der Regel innert 14 Tagen nach dem Umzug bei der neuen Wohngemeinde. Viele Kantone bieten dafür eUmzugCH an.
In welchem Kanton zahle ich im Umzugsjahr Steuern?
Als Privatperson im Kanton, in dem Sie am 31. Dezember wohnen, und zwar für das ganze Jahr. Für Liegenschaften gelten Sonderregeln.
Brauche ich neue Kontrollschilder?
Ja. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton melden Sie das Fahrzeug im neuen Kanton an und erhalten neue Kontrollschilder.
Lohnt sich ein Umzug unter der Woche?
Oft ja. Monatsenden und Freitage sind gefragt. Wer flexibel ist, erhält eher den Wunschtermin.
Quellen
- Steuerharmonisierungsgesetz, Art. 68 StHG (fedlex.admin.ch)
- ch.ch: Abmelden und Anmelden bei der Wohngemeinde (abgerufen Oktober 2026)
- ch.ch: Umzug mit dem Fahrzeug, Kontrollschilder und Fahrzeugausweis (abgerufen Oktober 2026)
Stand der Angaben: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; massgebend sind die Angaben der zuständigen Gemeinde und kantonalen Ämter.