Das Wichtigste in Kürze
- Viele Heime haben lange Wartefristen. Pro Senectute rät, sich früh und in mehreren Heimen anzumelden und die Entscheidung nicht unter Druck zu fällen.
- Eine Mietwohnung kündigen Sie mit mindestens drei Monaten Frist auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR). Wer früher ausziehen will, schlägt einen zumutbaren Nachmieter vor (Art. 264 OR).
- Pro Senectute Kanton Zürich organisiert den Umzug auf Wunsch von A bis Z. Die Organisation kostet CHF 68 pro Stunde plus Wegpauschale, Fremdleistungen kommen dazu.
- Wer im Heim wohnt, zahlt keine eigene Serafe-Abgabe. Wichtig ist, dass das Einwohnerregister die neue Adresse führt.
- Wer Ergänzungsleistungen bezieht, meldet den Heimeintritt sofort der EL-Stelle.
Den Umzug ins Altersheim gemeinsam planen
Ein Umzug ins Altersheim ist mehr als ein Ortswechsel: Er bedeutet Abschied von einer vertrauten Wohnung und von vielen Dingen. Planen Sie deshalb mit der Person, die umzieht, nicht über ihren Kopf hinweg. Was ihr wichtig ist, bestimmt die Wahl des Heims, des Zimmers und der Möbel.
Starten Sie früh. Laut Pro Senectute haben viele Heime lange Wartefristen; eine Anmeldung in mehreren Heimen erhöht die Chancen. Besuchen Sie die Heime, sprechen Sie mit Bewohnerinnen und Bewohnern, und fragen Sie nach einem Schnupperaufenthalt. Heime in Ihrer Wunschregion finden Sie über das Verzeichnis heiminfo.ch.
Heim wählen und Heimvertrag prüfen
Die Checkliste Heimauswahl von Pro Senectute (2026) nennt die wichtigsten Fragen. Klären Sie sie, bevor Sie den Heim- oder Pensionsvertrag unterschreiben:
- Woraus setzt sich die Heimrechnung zusammen, was ist Grundangebot und was kostet extra?
- Welchen Betrag übernimmt die Krankenkasse, und beteiligt sich die Gemeinde an den Pflegekosten?
- Gibt es einen Zuschlag für Auswärtige, wenn die Person vorher nicht in der Gemeinde gewohnt hat?
- Was gilt beim Bezug von Ergänzungsleistungen, und wie weit muss das Vermögen aufgebraucht werden?
- Was passiert, wenn der Pflegebedarf steigt: Bleibt die Person im Heim, oder ist ein Wechsel nötig?
Lesen Sie im Vertrag zudem die Kündigungsfrist und die Regeln für Abwesenheiten nach. Bei Unklarheiten berät Pro Senectute kostenlos, an über 100 Standorten in der Schweiz.
Zimmer einrichten: Was kommt mit?
Fragen Sie nach der Zimmergrösse und ob eigene Möbel erlaubt sind. Pro Senectute empfiehlt, eine Liste der Dinge zu erstellen, die unbedingt mitkommen sollen, und sie mit der Heimleitung zu besprechen. Messen Sie das Zimmer aus und zeichnen Sie einen einfachen Plan. Wählen Sie lieber wenige vertraute Stücke wie den Lieblingssessel, Bilder oder eine Lampe als viele Möbel. Klären Sie auch, ob Rauchen oder Haustiere erlaubt sind.
Mietwohnung kündigen: Fristen und Nachmieter
Für Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, ohne Ortsgebrauch, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer (Art. 266c OR). Massgebend sind zuerst die Termine im Mietvertrag. Welche Termine in Ihrer Region gelten, zeigt der Ratgeber Zügeltermine 2027.
Senden Sie die Kündigung eingeschrieben. Laut Mieterverband zählt der Tag, an dem der Brief beim Vermieter eintrifft oder auf der Post abholbereit ist, nicht der Poststempel. Alle Mitmietenden unterschreiben; ziehen Ehepaare gemeinsam ins Heim, unterschreiben beide.
Früher ausziehen mit Nachmieter
Wird der Heimplatz vor dem nächsten Kündigungstermin frei, können Sie einen Nachmieter vorschlagen. Ohne Frist kommen Mieterinnen und Mieter nur aus dem Vertrag, wenn sie einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen (Art. 264 OR). Sonst schulden Sie die Miete bis zum nächsten ordentlichen Termin. Wichtige Gründe für eine ausserordentliche Kündigung werden laut Mieterverband sehr streng beurteilt.
Gesetzlich genügt ein Nachmieter. Der Mieterverband empfiehlt trotzdem mehrere, weil Interessierte oft abspringen. Die Vermieterschaft hat je nach Situation 14 bis 30 Tage Zeit für die Prüfung. Verlangen Sie nach rund 10 Tagen eine schriftliche Bestätigung, dass Sie aus dem Vertrag entlassen sind. Rechnen Sie für die Übergangszeit mit Miete und Heimkosten gleichzeitig.
Wohnung auflösen beim Umzug ins Altersheim
Wer eine Wohnung auflöst, weil der Umzug ins Altersheim ansteht, muss sich von vielen Dingen trennen, denn ins Heimzimmer passt nur wenig. Teilen Sie die Dinge am besten in vier Gruppen ein: mitnehmen, an Familie und Freunde, verkaufen oder spenden, entsorgen. Geben Sie der umziehenden Person Zeit für Erinnerungsstücke; heikle Entscheide müssen nicht an einem Tag fallen.
Gut erhaltene Möbel finden über Brockenhäuser oder Hilfswerke ein zweites Leben. Welche Wege es gibt, zeigt der Ratgeber Wohin mit alten Möbeln. Für den Rest gibt es Räumungsfirmen; manche rechnen verwertbare Gegenstände an den Preis an. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erklärt der Ratgeber Wohnungsräumung: Kosten.
Behalten Sie wichtige Dokumente zusammen: Ausweise, Verträge, Steuerunterlagen, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung. Für die Wohnungsabgabe am Schluss hilft die Checkliste zur Wohnungsabgabe.
Kosten und Hilfe beim Umzug ins Alters- oder Pflegeheim
Die Kosten hängen davon ab, wie viel mitkommt und wie viel geräumt werden muss. Kommen nur wenige Möbel ins neue Zimmer, kann ein Kleinumzug genügen. Wie Umzugsfirmen abrechnen, zeigt der Ratgeber Stundenansatz von Umzugsfirmen. Dazu kommen allenfalls Räumung, Endreinigung und einige Wochen doppelte Miete.
Wenn Angehörige weit weg wohnen oder die Kraft fehlt, übernehmen kantonale Pro-Senectute-Organisationen die Organisation:
- Pro Senectute Kanton Zürich: Die Umzugshilfe plant den Umzug von A bis Z, hilft beim Sortieren und Entrümpeln und koordiniert Fremdfirmen. Sie verrechnet CHF 68 pro Stunde inklusive MWST plus Wegpauschale. Externe Leistungen kommen auf dieselbe Rechnung, nach einem Erstgespräch gibt es eine Offerte. Reichen AHV und Ergänzungsleistungen nicht, kann Pro Senectute in finanziellen Notlagen helfen.
- Pro Senectute beider Basel: Der Dienst übernimmt Umzüge, Räumungen, Entsorgung, Keller und Estrich sowie das Ein- und Auspacken. Er organisiert auf Wunsch Endreinigung und Wohnungsabgabe. Die Besichtigung mit Kostenschätzung ist kostenlos, die Preise gibt es auf Anfrage.
- Andere Kantone: Fragen Sie bei der kantonalen Pro-Senectute-Stelle oder bei der Infoline 058 591 15 15 nach. Laut Pro Senectute sind auch die Gemeinde und die Heimleitung gute Anlaufstellen.
Beispielrechnung: Braucht die Organisation durch Pro Senectute Kanton Zürich 8 Stunden, kostet sie 8 × CHF 68 = CHF 544 plus Wegpauschale. Transport und Räumung durch Firmen kommen dazu.
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Offerten vergleichenWohnsitz, Anmeldung und Behörden
Ob der Wohnsitz an den Heimort wechselt, regelt Art. 23 ZGB: Wohnsitz ist dort, wo sich jemand mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung begründet für sich allein aber keinen Wohnsitz. Zieht jemand aus freiem Entschluss und auf Dauer ins Heim, spricht das für einen neuen Wohnsitz. Wer unter umfassender Beistandschaft steht, hat den Wohnsitz am Sitz der Erwachsenenschutzbehörde (Art. 26 ZGB).
Klären Sie mit der Einwohnerkontrolle der Heimgemeinde, ob die Person sich dort anmeldet. Die Frist für Ab- und Anmeldung beträgt in der Regel 14 Tage, Details im Ratgeber Umzug melden. Online über eUmzugCH geht das nur für volljährige und handlungsfähige Personen. Andernfalls klären Angehörige oder die Beistandsperson mit der Einwohnerkontrolle, wie die Meldung am Schalter erfolgt.
- Serafe: Wer in einem Heim wohnt, ist von der Haushaltsabgabe befreit. Das Heim rechnet als Kollektivhaushalt direkt mit Serafe ab.
- Ergänzungsleistungen: Ein- und Austritte im Heim müssen der EL-Stelle sofort gemeldet werden (Merkblatt 5.01, Stand 1. Januar 2025).
- AHV-Ausgleichskasse, Krankenkasse, Bank: Teilen Sie die neue Adresse mit, damit Rente und Post richtig ankommen.
Wichtig: Lassen Sie die alte Adresse nicht als «Postadresse» im Einwohnerregister stehen. Der Beobachter schilderte 2021 den Fall eines 96-jährigen Heimbewohners, dem Serafe weiter die Haushaltsabgabe von CHF 335 in Rechnung stellte, weil das Register noch die alte Wohnung auswies. Für die Post genügt ein Nachsendeauftrag.
Checkliste für den Umzug ins Heim
Diese Punkte sollten vor dem Eintritt erledigt sein:
- Heimplatz zugesagt, Eintrittsdatum und Heimvertrag schriftlich bestätigt
- Zimmer ausgemessen, Möbelliste mit der Heimleitung abgesprochen
- Mietwohnung eingeschrieben gekündigt oder Nachmieter gemeldet, Empfangsbestätigung abgelegt
- Hausrat sortiert: mitnehmen, Familie, verkaufen oder spenden, entsorgen
- Umzug und Räumung mit Offerten vergleichen, Termin vor dem Mietende fixiert
- Wohnungsabgabe und Endreinigung organisiert
- Ab- und Anmeldung bei der Gemeinde innert 14 Tagen erledigt
- EL-Stelle, AHV-Ausgleichskasse, Krankenkasse, Bank und Versicherungen informiert
- Nachsendeauftrag bei der Post erteilt, Telefon, Internet und Strom abgemeldet
- Wichtige Dokumente wie Ausweise, Verträge, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung griffbereit
Häufige Fragen
Kann ich die Wohnung wegen eines Heimeintritts ohne Frist kündigen?
In der Regel nein: Ein Heimeintritt ist im Mietrecht kein besonderer Kündigungsgrund. Es gilt die Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin. Wer früher hinaus will, schlägt einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter vor (Art. 264 OR).
Muss man sich beim Umzug ins Pflegeheim am neuen Ort anmelden?
Das hängt davon ab, ob die Person dauerhaft im Heim bleiben will. Die Unterbringung allein begründet nach Art. 23 ZGB noch keinen Wohnsitz; entscheidend ist die Absicht dauernden Verbleibens. Die Einwohnerkontrolle der Heimgemeinde sagt Ihnen, ob eine Anmeldung als Niederlassung oder als Aufenthalt nötig ist.
Was kostet ein Umzug ins Altersheim?
Das hängt vom Umfang ab: Ein Zimmerumzug mit wenigen Möbeln ist günstiger als ein Umzug mit Räumung der ganzen Wohnung. Pro Senectute Kanton Zürich verrechnet für die Organisation CHF 68 pro Stunde plus Wegpauschale. Holen Sie für Transport und Räumung mehrere Offerten ein.
Wer hilft, wenn keine Angehörigen in der Nähe sind?
Die kantonalen Pro-Senectute-Organisationen beraten kostenlos und bieten teils eine eigene Umzugshilfe an, etwa in Zürich und in beiden Basel. Auch Gemeinde und Heimleitung sind Anlaufstellen.
Quellen
- Pro Senectute Schweiz: Umzug ins Seniorenwohnheim (abgerufen Oktober 2026)
- Pro Senectute Schweiz: Checkliste Heimauswahl (2026)
- Pro Senectute Schweiz: Dienstleistungen (abgerufen Oktober 2026)
- Pro Senectute Kanton Zürich: Umzugshilfe (Stand September 2026)
- Pro Senectute beider Basel: Umzug und Räumung (abgerufen Oktober 2026)
- Mieterverband: Kündigung durch die Mieterschaft (abgerufen Oktober 2026)
- Mieterverband: Nachmieterschaft und ausserterminlicher Auszug (abgerufen Oktober 2026)
- Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 264 und 266c
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Art. 23 und 26
- ch.ch: Ab- und Anmelden bei der Wohngemeinde (abgerufen Oktober 2026)
- Beobachter: Im Heim und trotzdem TV-Gebühren zahlen? (23.11.2021)
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Stand 1. Januar 2025)
Stand der Angaben: Oktober 2026. Tarife und Angebote der Pro-Senectute-Organisationen können sich ändern; massgebend sind Mietvertrag, Heimvertrag und die Auskunft der zuständigen Gemeinde.