Gefälschte Bewertungen von Umzugsfirmen erkennen

Gefälschte Bewertungen sind in der Schweiz unlauter und können strafbar sein. Verdächtig sind Profile, die Firmen in der ganzen Schweiz bewerten, Häufungen in kurzer Zeit, generisches Lob und durchgehend 4,9 bis 5 Sterne.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer über sich oder seine Leistungen unrichtige oder irreführende Angaben macht, handelt unlauter (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG). Vorsätzliches Handeln kann auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden (Art. 23 UWG).
  • Gefälschte Bewertungen werden auch in der Schweiz gekauft: Eine Agentur bot laut SRF 50 Fünfstern-Bewertungen für CHF 400 an.
  • Im August 2026 berichtete der Kassensturz über eine Zürcher Umzugsfirma, die Kunden wegen negativer Rezensionen unter Druck setzte.

Woran Sie gefälschte Bewertungen erkennen

  • Bewerterprofil anklicken: Bewertet dieselbe Person Umzugsfirmen in der ganzen Schweiz oder Dutzende Firmen in kurzer Zeit?
  • Profilbilder: Stockfotos oder gar kein Bild bei vielen Bewertungen sind ein Hinweis.
  • Zeitliche Häufung: Viele Bewertungen innert weniger Tage, danach lange nichts.
  • Inhalt: Generisches Lob ohne Details wie Datum, Strecke oder Namen der Mitarbeitenden.
  • Verteilung: Durchgehend 4,9 bis 5 Sterne ohne eine einzige kritische Stimme sind bei einer echten Dienstleistung selten.
  • Umgang mit Kritik: Wie antwortet die Firma auf negative Bewertungen – sachlich oder drohend?

Was echte Bewertungen auszeichnet

Echte Erfahrungsberichte nennen konkrete Umstände: Zimmerzahl, Stockwerk, Pünktlichkeit, Umgang mit Schäden. Sie enthalten oft auch kleine Kritikpunkte. Eine gute Gesamtnote mit einigen durchzogenen Stimmen ist glaubwürdiger als lauter Höchstnoten.

Worauf Sie bei Bewertungsportalen achten können

Glaubwürdiger sind Plattformen, die einen Auftragsnachweis verlangen, negative Bewertungen nicht unterdrücken und Firmen öffentlich antworten lassen. Achten Sie auch darauf, ob ein Portal offenlegt, wenn gelistete Firmen mit dem Betreiber verbunden sind. Auf Umzugsfirma-Vergleichen.ch sind solche Firmen mit «Gruppenfirma» gekennzeichnet.

Druck wegen einer negativen Bewertung?

Eine Firma darf die Regulierung eines Schadens nicht davon abhängig machen, dass Sie eine Bewertung löschen. Im erwähnten Kassensturz-Fall bezeichnete ein Anwalt ein solches Vorgehen als unzulässig und möglicherweise als versuchte Erpressung. Halten Sie solche Nachrichten fest und holen Sie Beratung. Wie Sie Ansprüche durchsetzen, steht im Ratgeber Beschwerde gegen eine Umzugsfirma.

Häufige Fragen

Darf ich eine negative Bewertung schreiben?

Ja, sachliche und wahre Erfahrungsberichte sind erlaubt. Vermeiden Sie Beleidigungen und unbelegte Behauptungen.

Sind Bewertungen gegen einen Rabatt erlaubt?

Bewertungen gegen eine Gegenleistung verzerren das Bild. Glaubwürdige Plattformen lassen sie nicht zu.

Quellen

Keine Rechtsberatung: Massgebend sind Ihr Vertrag, die AGB und das geltende Recht.

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