Das Wichtigste in Kürze
- Ein Grundstückkauf braucht in der Schweiz eine öffentliche Beurkundung (Art. 216 OR) und den Eintrag im Grundbuch.
- Der Übergabetermin im Kaufvertrag bestimmt, bis wann das Haus geräumt sein muss. Legen Sie ihn erst fest, wenn die neue Wohnsituation geklärt ist.
- Halten Sie im Vertrag fest, ob das Haus geräumt, besenrein oder gereinigt übergeben wird und welche Einrichtung bleibt.
- Holen Sie Umzugsofferten mit Besichtigung ein, sobald der Übergabetermin feststeht.
Erst verkaufen oder erst kaufen?
Beides hat Vor- und Nachteile. Wer zuerst verkauft, kennt seinen Erlös und muss keine Überbrückung finanzieren, braucht aber womöglich eine Zwischenlösung. Wer zuerst kauft oder mietet, zieht ohne Zwischenstation um, trägt aber eine Zeit lang doppelte Kosten. Sprechen Sie die Finanzierung früh mit Ihrer Bank ab.
Ablauf in sechs Schritten
- Verkauf vorbereiten: Unterlagen wie Grundbuchauszug, Pläne, Gebäudeversicherungswert und Nebenkostenabrechnungen zusammenstellen. Wer ohne Makler verkaufen will, findet auf immobilien-365.ch eine Übersicht, wie Sie ein Haus privat verkaufen und kostenlos inserieren können.
- Neue Bleibe sichern: Suchen Sie parallel eine Miet- oder Eigentumswohnung. Einen schweizweiten Überblick bietet das Portal mit Angeboten zum Haus oder Wohnung kaufen sowie zur Miete.
- Kaufvertrag und Beurkundung: Der Notar beurkundet den Vertrag. Darin stehen Preis, Zahlungsmodalitäten und der Tag, an dem Nutzen und Gefahr übergehen.
- Räumen und aussortieren: Keller, Estrich und Garage brauchen erfahrungsgemäss am meisten Zeit. Was dabei zu beachten ist, zeigt der Ratgeber Hausräumung.
- Umzug durchführen: Planen Sie einige Tage Puffer zwischen Umzug und Übergabe ein.
- Übergabe: Gemeinsamer Rundgang mit der Käuferschaft, Zählerstände ablesen, Schlüssel übergeben und ein Protokoll unterschreiben.
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Offerten vergleichenKosten neben dem Umzug
Beim Verkauf fallen neben Umzug und Räumung weitere Kosten an, etwa Notar- und Grundbuchgebühren, je nach Vereinbarung geteilt, und die Grundstückgewinnsteuer. Höhe und Regeln sind kantonal verschieden. Fragen Sie beim Notariat und bei der Steuerverwaltung Ihres Kantons nach. Richtwerte für den Umzug selbst finden Sie im Ratgeber Umzugskosten nach Zimmerzahl.
Häufige Fragen
Wann sollte ich die Umzugsfirma buchen?
Sobald der Übergabetermin im Kaufvertrag steht. Für ein Haus empfiehlt sich eine Besichtigung, weil Nebenräume und Garten den Aufwand stark beeinflussen.
Muss ich das Haus gereinigt übergeben?
Das regelt der Kaufvertrag. Ohne Abmachung ist der Zustand oft Streitpunkt. Halten Sie deshalb schriftlich fest, ob geräumt, besenrein oder gereinigt übergeben wird.
Was, wenn die neue Wohnung noch nicht frei ist?
Dann helfen eine befristete Zwischenmiete oder ein Möbellager. Viele Umzugsfirmen bieten Einlagerung an.
Quellen
Stand der Angaben: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; massgebend sind Kaufvertrag, Notariat und kantonale Behörden.