Umzug stornieren: Kosten, Fristen und was im Vertrag stehen sollte

Einen Umzug kann man absagen, doch kurzfristig wird es teuer: Branchen-AGB sehen 30 Prozent des Offertpreises bei Absage innert 14 Tagen und 80 Prozent innert 48 Stunden vor. Entscheidend sind die AGB Ihrer Firma.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Auftrag kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Wer zur Unzeit absagt, muss den entstandenen Schaden ersetzen (Art. 404 OR).
  • Viele Umzugsfirmen regeln die Stornierung in ihren AGB mit festen Prozentsätzen.
  • Im Muster-AGB der Swiss Movers Association (SMA) gilt: Absage innert 14 Tagen vor dem Umzug 30 % des Offertbetrags, innert 48 Stunden 80 %.
  • Sagen Sie immer schriftlich ab und lassen Sie sich die Absage bestätigen.

Was kostet es, einen Umzug abzusagen?

Das hängt davon ab, was Sie vereinbart haben. Ohne besondere Regel gilt beim Auftrag: Beide Seiten können jederzeit kündigen, wer das aber zu einem ungünstigen Zeitpunkt tut, schuldet Schadenersatz (Art. 404 OR). Ist der Umzug als Werkvertrag ausgestaltet, ist ein Rücktritt nur gegen Vergütung der geleisteten Arbeit und volle Schadloshaltung möglich (Art. 377 OR). Wie ein Umzugsvertrag im Einzelfall einzuordnen ist, kann unterschiedlich sein – deshalb sind die AGB so wichtig.

Die meisten Firmen nennen in den AGB pauschale Annullationskosten. Das SMA-Muster sieht 30 % des Offertbetrags bei einer Absage innert 14 Tagen und 80 % innert 48 Stunden vor, wobei ein höherer Schaden vorbehalten bleibt. Eine frühe Absage, mehrere Wochen vor dem Termin, ist bei vielen Firmen kostenlos oder günstig.

So sagen Sie richtig ab

  1. Lesen Sie die Stornoklausel in den AGB und notieren Sie die Fristen.
  2. Sagen Sie so früh wie möglich ab – am besten per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben.
  3. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit den allfälligen Kosten.
  4. Prüfen Sie, ob eine Verschiebung statt einer Absage möglich ist. Viele Firmen sind dafür offen, wenn der neue Termin nicht auf ein Monatsende fällt.

Was in einen fairen Umzugsvertrag gehört

Viele Streitigkeiten entstehen, weil die Offerte unvollständig war. Eine gute Offerte enthält:

  • Datum, Startzeit und beide Adressen mit Stockwerk und Lift
  • Wohnungsgrösse bzw. Inventarliste, Anzahl Mitarbeitende und Fahrzeuggrösse
  • Pauschalpreis oder Stundenansatz mit Kostendach
  • alle Zuschläge (Möbellift, Klavier, Stücke über 100 kg, Wochenende, Material) und die MWST
  • Haftung, Versicherung und die Stornierungsbedingungen

Ein vereinbarter Festpreis ist grundsätzlich verbindlich – vorausgesetzt, Ihre Angaben zu Inventar und Zugang waren korrekt. Geben Sie deshalb alles vollständig an, auch Keller, Estrich und Velos.

Häufige Fragen

Kann ich eine Offerte kostenlos ablehnen?

Ja. Eine Offerte ist erst ein Angebot. Kosten entstehen erst, wenn Sie den Auftrag erteilt haben.

Was passiert, wenn die Umzugsfirma absagt?

Auch die Firma muss Schadenersatz leisten, wenn sie zur Unzeit absagt (Art. 404 OR). Halten Sie Mehrkosten für eine Ersatzfirma mit Belegen fest.

Ist eine Stornogebühr von 80 Prozent zulässig?

Solche Pauschalen sind in Branchen-AGB üblich, wenn kurzfristig abgesagt wird. Ob eine Klausel im Einzelfall Bestand hat, kann nur eine Rechtsberatung beurteilen. Hilfe finden Sie im Ratgeber Beschwerde gegen eine Umzugsfirma.

Quellen

Keine Rechtsberatung: Massgebend sind Ihr Vertrag, die AGB und das geltende Recht.

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