Das Wichtigste in Kürze
- Als Privatperson können Sie Umzugskosten nicht abziehen: Das Kantonale Steueramt Zürich zählt sie zu den privaten Lebenshaltungskosten.
- Zahlt der Arbeitgeber eine Umzugsentschädigung, ist das grundsätzlich Lohn (Lohnausweis Ziffer 3) und damit steuerbar.
- Ausnahme: Er vergütet die effektiven Kosten eines Umzugs aus äusserem beruflichem Zwang, etwa wegen einer Sitzverlegung – dann stehen sie nur als Bemerkung in Ziffer 15.
- Für entsandte Expatriates gelten effektiv vergütete Umzugskosten als besondere Berufskosten (ExpaV); Pauschalen sind auch bei ihnen Lohn.
- Wer innerhalb der Schweiz umzieht, versteuert das ganze Jahr dort, wo er am Ende der Steuerperiode wohnt.
Umzugskosten von den Steuern abziehen: Was gilt für Privatpersonen?
Kurz gesagt: Ein Abzug ist nicht vorgesehen. Das Kantonale Steueramt Zürich hält fest: «Die Ihnen bei einem Umzug entstandenen Kosten sind private Lebenshaltungskosten.» Damit fallen Rechnungen für Umzugsfirma, Mietwagen, Kartons oder Endreinigung nicht unter die abziehbaren Berufskosten. Eine Ausnahme für berufsbedingte Umzüge nennt das Steueramt nicht.
Für die Steuererklärung brauchen Sie die Rechnung der Umzugsfirma deshalb nicht. Bewahren Sie sie trotzdem auf, falls später ein Transportschaden auftaucht. Sparen lässt sich beim Umzug selbst – Richtwerte im Ratgeber Umzugskosten nach Zimmerzahl. Die Praxis kann je nach Kanton im Detail abweichen; fragen Sie im Zweifel bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung nach.
Wochenaufenthalt statt Umzug
Wer nicht umzieht, sondern unter der Woche am Arbeitsort wohnt, ist anders gestellt. Anerkannte Wochenaufenthalter können laut Steueramt Zürich zusätzliche Berufsauslagen abziehen, etwa die Kosten für ein Zimmer am Arbeitsort zu ortsüblichen Preisen und die wöchentliche Heimfahrt. Fahrten zwischen Wochenaufenthaltsort und Arbeitsort sind nicht zusätzlich abziehbar.
Berufsbedingter Umzug: Steuern, wenn der Arbeitgeber zahlt
Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Umzugskosten, hängt die Besteuerung davon ab, ob er pauschal oder gegen Beleg zahlt und warum Sie umziehen. Massgebend ist die Wegleitung zum Lohnausweis von Schweizerischer Steuerkonferenz und ESTV (gültig ab 1.1.2026).
Umzugskosten vom Arbeitgeber im Lohnausweis
| Situation | Lohnausweis | Folge |
|---|---|---|
| Pauschale Umzugsentschädigung | Ziffer 3 (unregelmässige Leistungen) | Teil des Lohns, steuerbar |
| Effektive Kosten, Umzug ohne äusseren beruflichen Zwang | Ziffer 3 | Teil des Lohns, steuerbar |
| Effektive Kosten bei äusserem beruflichem Zwang, z. B. Sitzverlegung | nur Bemerkung in Ziffer 15 | nicht im Bruttolohn |
| Effektive Umzugskosten eines Expatriates gemäss ExpaV | nur Bemerkung in Ziffer 15 | besondere Berufskosten, nicht im Bruttolohn |
Quelle: Schweizerische Steuerkonferenz und ESTV, Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, gültig ab 1.1.2026, Rz 25 und Rz 71.
Die Wegleitung nennt als Beispiel einen Umzug wegen Sitzverlegung des Arbeitgebers. Die Bemerkung lautet dann etwa «Umzugskosten von CHF … infolge Sitzverlegung vom Arbeitgeber bezahlt». Pauschal vergütete Umzugskosten sind dagegen «in jedem Fall unter Ziffer 3 aufzuführen». Daraus folgt ein praktischer Tipp: Steht ein Umzug wegen Sitzverlegung an, ist eine Vergütung gegen Beleg steuerlich günstiger als eine Pauschale. Ob ein äusserer beruflicher Zwang vorliegt, beurteilt im Zweifel die Steuerverwaltung.
Prüfen Sie Ihren Lohnausweis nach dem Umzugsjahr: Steht eine Vergütung gegen Beleg fälschlich in Ziffer 3, bitten Sie den Arbeitgeber um Korrektur, bevor Sie die Steuererklärung einreichen.
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Offerten vergleichenExpatriates: Umzugskosten nach ExpaV
Für Mitarbeitende, die vorübergehend in die Schweiz entsandt werden, gilt die Verordnung über den Abzug besonderer Berufskosten von Expatriates (Expatriates-Verordnung, ExpaV). Wer als Expatriate gilt, regelt die ExpaV; massgebend ist die Beurteilung der Steuerverwaltung.
- Effektive Umzugskosten: Bezahlt der Arbeitgeber sie gegen Beleg, gelten sie als besondere Berufskosten (Art. 2 Abs. 2 Bst. a ExpaV) und stehen im Lohnausweis nur in Ziffer 15.
- Pauschalen: Pauschal vergütete Umzugskosten gehören auch bei Expatriates in Ziffer 3 (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ExpaV). Pauschalspesen für Expatriates erscheinen in Ziffer 2.3 mit dem Vermerk «Pauschalspesen Expatriates».
- Weitere Auslagen: Andere Expat-Kosten, die der Arbeitgeber gegen Beleg vergütet, stehen in Ziffer 13.1.2 mit dem Vermerk «Berufsauslagen für Expatriates». Hat der Kanton ein Expatriateruling genehmigt, wird dies im Lohnausweis vermerkt.
Quelle: Wegleitung zum Lohnausweis, Rz 25, 54, 58, 65a und 71. Wer aus Deutschland in die Schweiz zieht, findet Ablauf und Kosten im Ratgeber Umzug Deutschland–Schweiz.
Kantonswechsel, Wegzug und Sonderfälle
Welcher Kanton im Umzugsjahr besteuert
Innerhalb der Schweiz gilt das Stichtagsprinzip. Laut Steueramt Zürich ist bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons «die Zuzugsgemeinde für das ganze Jahr für die Steuern zuständig». Über die Kantonsgrenze hinweg ist «ebenfalls der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode massgebend»; die Steuerpflicht im Wegzugskanton besteht nicht mehr. Beispiel: Wer am 30. September 2027 von Bern nach Zürich zieht, versteuert das ganze Jahr 2027 im Kanton Zürich.
Melden Sie den Wohnsitzwechsel fristgerecht bei der neuen Gemeinde – wie, steht im Ratgeber Umzug melden. Umzugsfirmen am neuen Wohnort finden Sie in der Übersicht Umzugsfirmen nach Kanton.
Wegzug ins Ausland
Beim Wegzug ins Ausland muss der Arbeitgeber den Lohnausweis sofort ausstellen, nicht erst Ende Jahr (Wegleitung Rz 4). Für die Abmeldung, die Steuern und weitere Fristen beim Auswandern gibt es eigene Regeln; eine Übersicht bietet der Ratgeber Umzug ins Ausland.
Selbständige und Firmen
Der private Wohnungsumzug bleibt auch für Selbständige eine private Ausgabe. Anders zu prüfen sind Kosten für den Umzug von Büro, Werkstatt oder Lager: Ob und wie weit sie als Geschäftsaufwand gelten, beurteilt die Steuerverwaltung anhand der Buchhaltung. Lassen Sie sich dafür von einer Treuhänderin oder einem Treuhänder beraten und verlangen Sie für den Geschäftsumzug eine separate Offerte und Rechnung.
Wichtig: Diese Seite ist keine Steuerberatung. Ob ein äusserer beruflicher Zwang vorliegt oder Sie als Expatriate gelten, entscheidet die zuständige Steuerverwaltung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Gibt es Ausnahmen, bei denen ich Umzugskosten von den Steuern abziehen kann?
Für private Umzüge nicht: Die Kosten gelten als private Lebenshaltungskosten. Steuerlich relevant wird ein Umzug vor allem, wenn der Arbeitgeber zahlt – dann entscheidet der Eintrag im Lohnausweis, ob die Zahlung als Lohn versteuert wird – oder wenn Sie den Kanton wechseln.
Kann man Umzugskosten in der Schweiz steuerlich absetzen, wenn man die Stelle wechselt?
Laut Steueramt Zürich nicht als Abzug in der Steuererklärung. Übernimmt der neue Arbeitgeber die Kosten, ist eine Pauschale Lohn. Nur effektiv vergütete Kosten bei äusserem beruflichem Zwang oder bei Expatriates werden ausserhalb des Lohns bescheinigt.
Muss ich eine Umzugspauschale vom Arbeitgeber versteuern?
Ja. Pauschal vergütete Umzugskosten gehören laut Wegleitung in jedem Fall in Ziffer 3 des Lohnausweises und sind damit Teil des steuerbaren Einkommens.
Welcher Kanton besteuert mich im Jahr des Umzugs?
Der Kanton, in dem Sie am Ende der Steuerperiode wohnen, in der Regel per 31. Dezember. Er besteuert das ganze Jahr; im Wegzugskanton endet die Steuerpflicht.
Quellen
- Kantonales Steueramt Zürich: Steuerwissen für Privatpersonen (abgerufen Oktober 2026)
- Schweizerische Steuerkonferenz und ESTV: Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises (gültig ab 1.1.2026)
- ESTV: Lohnausweis und Rentenbescheinigung (Wegleitung 2026, Stand 15.1.2026)
Stand der Angaben: Oktober 2026. Steuerregeln und ihre Auslegung können sich ändern und je nach Kanton abweichen; massgebend sind die Auskünfte Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.