Umzug ins Ausland: Checkliste für den Wegzug aus der Schweiz und Kosten

Für einen Umzug ins Ausland melden Sie sich bei der Gemeinde ab und als Schweizerin oder Schweizer innert 90 Tagen bei der Vertretung an. Klären Sie früh Krankenkasse, AHV, Pensionskasse und Steuern. Der Transport einer 3-Zimmer-Wohnung kostet in Europa rund EUR 1'500 bis 3'400, nach Übersee deutlich mehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Gemeinde melden Sie sich ab, wenn Sie länger als drei Monate weggehen und die Wohnung aufgeben. Schweizerinnen und Schweizer melden sich innert 90 Tagen bei der Schweizer Vertretung an.
  • Die obligatorische Krankenversicherung endet in der Regel mit dem Wegzug. Ausnahmen gibt es bei Wegzug in die EU/EFTA, etwa für gewisse Rentnerinnen und Rentner.
  • Freiwillige AHV gibt es nur ausserhalb der EU/EFTA. Pensionskassengeld können Sie beim endgültigen Wegzug bar beziehen, in der EU/EFTA meist nur den überobligatorischen Teil.
  • Richtwerte für eine 3-Zimmer-Wohnung ab Deutschland: innerhalb Europas rund EUR 1'500 bis 3'400, nach USA, Kanada oder Australien EUR 5'800 bis 11'200 (Sirelo, Stand September 2026).

Auswandern aus der Schweiz: Checkliste mit Zeitplan

Eine Aufenthaltsbewilligung im Zielland kann laut EDA drei Monate bis zwei Jahre dauern und mehrere hundert Franken pro Person kosten. Beginnen Sie deshalb früh:

  • 6 bis 12 Monate vorher: Einreise- und Aufenthaltsbedingungen des Ziellandes klären, Bewilligung beantragen.
  • 4 bis 6 Monate vorher: Wohnung fristgerecht auf einen Kündigungstermin kündigen, Offerten für den Transport einholen, Hausrat aussortieren.
  • 3 Monate vorher: Ausgleichskasse, Pensionskasse, Krankenkasse und Bank über den Wegzug informieren.
  • 2 Monate vorher: Auslandurlaub beantragen, falls Sie militärdienstpflichtig sind und länger als 12 Monate weg sind.
  • Vor der Abreise: bei der Gemeinde abmelden, Steueramt und Strassenverkehrsamt informieren, Inventarliste für den Zoll erstellen.
  • Letzte Tage: Wohnung abgeben, Zählerstände notieren, Schlüssel übergeben.
  • Nach der Ankunft: innert 90 Tagen nach der Abmeldung bei der Schweizer Vertretung anmelden.

Kündigungsfristen und -termine Ihres Kantons finden Sie im Ratgeber Zügeltermine 2027, die Übergabe der Wohnung in der Checkliste zur Wohnungsabgabe.

Abmelden: Schweiz verlassen und im Ausland anmelden

Die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle ist nötig, wenn Sie länger als drei Monate ins Ausland ziehen, Ihre Unterkunft aufgeben und nicht bald zurückkehren. Die Regeln sind kantonal verschieden. Behalten Sie die Wohnung und kommen regelmässig zurück, klären Sie das früh mit der Gemeinde. Ablauf und Unterlagen erklärt der Ratgeber Umzug melden.

Beim definitiven Wegzug erhalten Schweizerinnen und Schweizer den Heimatschein zurück. Bewahren Sie die Abmeldebestätigung auf: Sie brauchen sie für die Anmeldung im Ausland und als Nachweis gegenüber der Pensionskasse.

Am neuen Wohnort melden sich Schweizerinnen und Schweizer innert 90 Tagen nach der Abmeldung bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat an. Das ist kostenlos und geht auch über den Online-Schalter des EDA. Nötig sind Pass oder Identitätskarte aller Familienmitglieder, die Abmeldebestätigung und, falls vorhanden, Heimatschein oder Familienausweis. Der Eintrag im Auslandschweizerregister ist Voraussetzung, um Ihre Rechte als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer auszuüben und Dienste der Vertretung zu nutzen.

Wer militärdienstpflichtig ist und länger als 12 Monate wegzieht, beantragt rund zwei Monate vorher einen Auslandurlaub. Bewilligt wird er erst, wenn die fälligen Pflichten wie Schiessen, Dienst oder Wehrpflichtersatz erfüllt sind.

AHV und Pensionskasse beim Wegzug

Freiwillige AHV/IV

Ziehen Sie in ein Land ausserhalb der EU/EFTA, können Sie der freiwilligen AHV/IV beitreten. Voraussetzung sind mindestens fünf aufeinanderfolgende Versicherungsjahre direkt vor dem Wegzug. Das Gesuch geht innert eines Jahres nach dem Ende der obligatorischen Versicherung an die Schweizerische Ausgleichskasse oder an die Schweizer Vertretung; danach ist kein Beitritt mehr möglich.

Erwerbstätige zahlen 10.1 % des Erwerbseinkommens plus einen Verwaltungskostenbeitrag von 5 % der Beiträge. Nichterwerbstätige zahlen je nach Vermögen und Renteneinkommen CHF 1'010 bis 25'250 pro Jahr (AHV/IV-Merkblatt 10.02, Stand 1. Januar 2025). Wer die Beiträge eines Jahres nicht bis Ende des Folgejahres bezahlt, wird ausgeschlossen. In einem EU/EFTA-Staat ist kein Beitritt möglich; dort gelten die Versicherungsregeln des Wohnlandes.

Pensionskasse und Freizügigkeitsguthaben

Nach dem Austritt aus der Pensionskasse sind Sie noch 30 Tage gegen Tod und Invalidität versichert. Ihr Guthaben überweist die Kasse auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice, sofern Sie es nicht bar beziehen. Bar beziehen können Sie es, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Schweiz endgültig verlassen. Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehegatten. Je nach Zielland gilt:

  • EU- und EFTA-Staaten: Sind Sie dort obligatorisch für Alter, Tod und Invalidität versichert, können Sie den obligatorischen BVG-Teil seit dem 1. Juni 2007 nicht bar beziehen. Den überobligatorischen Teil erhalten Sie weiterhin ausbezahlt.
  • Liechtenstein: Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Übrige Länder, auch Grossbritannien: Das ganze Guthaben kann bar bezogen werden.

Ob Sie im EU/EFTA-Land obligatorisch versichert sind, klärt der Sicherheitsfonds BVG als Verbindungsstelle. Die Zentralstelle 2. Säule hilft, vergessene Guthaben aufzuspüren. Wer nach Deutschland zieht, findet weitere Punkte im Ratgeber Umzug Deutschland–Schweiz.

Krankenkasse, Steuern, Auto und Bank

Krankenkasse

Mit dem Wegzug endet in der Regel die obligatorische Grundversicherung. Ausnahmen gelten bei Wegzug in einen EU/EFTA-Staat, etwa für gewisse Rentnerinnen und Rentner, Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmende und Personen mit Arbeitslosengeld aus der Schweiz. Wer in einem EU/EFTA-Staat arbeitet, ist grundsätzlich im Arbeitsland versichert.

Ausserhalb der EU/EFTA können Sie die Grundversicherung nicht behalten, ausser bei einer Entsendung. Möglich sind ein privater Vertrag mit Ihrer Kasse, eine Versicherung im neuen Wohnland oder eine internationale Lösung. Schliessen Sie den neuen Schutz ab, bevor der alte endet. Studierende und Pensionierte müssen für die Aufenthaltsbewilligung oft eine Krankenversicherung nachweisen.

Steuern

Nach dem Wegzug zahlen Sie in der Regel im neuen Wohnland Steuern. In der Schweiz bleiben Sie teilweise steuerpflichtig, wenn Sie hier Liegenschaften oder Wertschriften besitzen oder gelegentlich hier arbeiten. Gewisse Leistungen aus der Schweiz, etwa Renten der Pensionskasse, werden an der Quelle besteuert. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass Sie zweimal zahlen; teils lässt sich die Quellensteuer zurückfordern. Melden Sie den Wegzug dem Steueramt Ihrer Gemeinde.

Auto und Führerausweis

Nehmen Sie Ihr Auto mit, melden Sie es bei der Ausreise mit einer Kopie des Fahrzeugausweises beim Zoll zur Ausfuhr an. Im Zielland ist es oft mit dem Umzugsgut abgabenfrei, braucht aber teils technische Anpassungen. Den definitiven Wegzug melden Sie dem Strassenverkehrsamt. In EU-Staaten kann der Schweizer Führerausweis nach sechs Monaten seine Gültigkeit verlieren; oft lässt er sich innert 12 Monaten ohne Prüfung gegen Gebühr umtauschen.

Bank

Sprechen Sie früh mit Ihrer Bank. Wer im Ausland wohnt, erhält bei Schweizer Banken teils keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Dienstleistungen. Die Auslandschweizer-Organisation berät dazu, bei Konflikten hilft der Schweizerische Bankenombudsman.

Umzug ins Ausland: Transportarten und Kosten

Die Kosten für einen Umzug ins Ausland hängen vor allem von Volumen und Distanz ab. Innerhalb Europas ist der Lastwagen meist am günstigsten, nach Übersee ist die Seefracht üblich. Luftfracht ist deutlich teurer und lohnt sich nur für wenige Kisten, die Sie sofort brauchen.

Richtwerte für einen Umzug ins Ausland nach Ziel (Sirelo, Stand September 2026)
Ziel1-Zimmer-Wohnung3-Zimmer-Wohnung
ÖsterreichEUR 1'000–1'500EUR 1'500–2'100
FrankreichEUR 1'200–1'700EUR 1'900–2'600
EnglandEUR 1'000–1'800EUR 2'000–3'000
ItalienEUR 1'700–2'400EUR 2'400–3'400
USAEUR 3'500–4'800EUR 5'800–7'900
KanadaEUR 3'000–4'500EUR 6'400–7'500
AustralienEUR 3'600–4'900EUR 8'400–11'200

Quelle: Sirelo, «Kosten internationaler Umzug» (Stand September 2026). Grobe Richtwerte für Umzüge ab Deutschland, in Euro und nach deutscher Zimmerzahl. Ab der Schweiz ist der Weg zum Seehafen je nach Route länger; massgebend ist Ihre Offerte.

Seefracht: Container und Beiladung (Sirelo, Stand Juli 2026)
VarianteVolumenRichtpreis
20-Fuss-Container33.2 m³, kleinere WohnungEuropa ca. EUR 4'000, Übersee ab ca. EUR 5'000
40-Fuss-Container67.7 m³, grössere Wohnung oder HausEuropa ca. EUR 7'000, Übersee bis ca. EUR 13'000
Beiladung im Sammelcontainerkleine Mengen, bis ca. 10 m³EUR 160–450 pro m³

Quelle: Sirelo, «Container-Umzug Kosten» (Stand Juli 2026), Schätzwerte ab deutschen Häfen. Zoll, Versicherung, Verpackung, Lagerung und der Transport zum Hafen kommen dazu.

Beispielrechnung: Sie verschiffen 10 m³ als Beiladung nach Übersee. 10 m³ × EUR 160 bis 450 ergibt EUR 1'600 bis 4'500 für die Seefracht. Dazu kommen Abholung, Transport zum Hafen, Verpackung, Versicherung und Gebühren im Zielland.

Den Preis treiben ausserdem seltene Routen, ein Termin im Sommer statt im Winter, ein Monatsende statt der Monatsmitte sowie Extras wie Spezialverpackung für Klavier oder Kunst, Tiertransport, Fahrzeugtransport und Einlagerung. Holen Sie mehrere Offerten nach Besichtigung ein und prüfen Sie, ob der Preis von Haus zu Haus gilt oder nur bis zum Hafen. Fragen Sie nach der Haftung bei Transportschäden, siehe Umzugsschaden und Haftung. Am meisten sparen Sie mit weniger Volumen: Was Sie nicht mitnehmen, können Sie verkaufen oder spenden, siehe Wohin mit alten Möbeln.

Für die Ausfuhr aus der Schweiz genügt eine Inventarliste mit Ihren Adressen im In- und Ausland. Welche Unterlagen und Abgaben das Zielland verlangt, klären Sie bei dessen Zollbehörde. In der EU müssen Sie Bargeld ab EUR 10'000 bei der Ein- und Ausreise anmelden.

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Häufige Fragen

Muss ich mich abmelden, wenn ich nur ein Jahr ins Ausland gehe?

Meist ja, wenn Sie länger als drei Monate weg sind und Ihre Wohnung aufgeben. Behalten Sie die Wohnung und kehren regelmässig zurück, kann die Beurteilung anders ausfallen. Fragen Sie früh bei der Einwohnerkontrolle nach, denn die Regeln sind kantonal.

Kann ich meine Möbel in der Schweiz einlagern?

Ja, zum Beispiel in einem Self-Storage oder im Möbellager einer Umzugsfirma. Das lohnt sich vor allem bei einem befristeten Auslandaufenthalt. Optionen und Preise zeigt der Ratgeber Lagerraum mieten.

Was kostet ein Umzug ins Ausland?

Für eine 3-Zimmer-Wohnung nennt Sirelo ab Deutschland innerhalb Europas rund EUR 1'500 bis 3'400, nach USA, Kanada oder Australien EUR 5'800 bis 11'200 (Stand September 2026). Kleine Mengen reisen als Beiladung günstiger. Verlässlich ist nur eine Offerte nach Besichtigung, die Verpackung, Zoll und Versicherung einschliesst.

Darf ich als Auslandschweizer weiterhin abstimmen?

Ja. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können an eidgenössischen Abstimmungen und Nationalratswahlen teilnehmen, in einigen Kantonen auch an kantonalen Vorlagen. Dafür müssen Sie bei der Vertretung angemeldet sein.

Was gilt, wenn ich später in die Schweiz zurückkehre?

Hausrat, den Sie im Ausland mindestens 6 Monate benutzt haben, bringen Sie zollfrei zurück. Das gilt auch, wenn Sie den Schweizer Wohnsitz behalten und mindestens ein Jahr im Ausland gelebt haben. Details im Ratgeber Umzug in die Schweiz: Zoll.

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026. Fristen, Beiträge und die Regeln der Zielländer können sich ändern; massgebend sind Gemeinde, EDA, Ausgleichskasse und Pensionskasse sowie die Behörden des Ziellandes.

Hinweis: Preise und Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Massgebend sind Offerte, Vertrag, AGB und die Auskunft der zuständigen Stelle.

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