Sonderabfall entsorgen: Farben, Chemikalien, Batterien, Medikamente

Sonderabfall entsorgen Sie am einfachsten dort, wo Sie das Produkt gekauft haben: Händler müssen Kleinmengen von Privatpersonen kostenlos zurücknehmen. Medikamente gehören in die Apotheke, Batterien in die Sammelbox. Asbest überlassen Sie immer Fachleuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Händler müssen Kleinmengen gefährlicher Abfälle von Privatpersonen kostenlos zurücknehmen (BAFU). Für Biozide und Pflanzenschutzmittel gilt nach ChemRRV eine ausdrückliche Rückgabepflicht.
  • Auch die Sammelstelle der Gemeinde ist laut BAFU in der Regel gratis. Es gibt Ausnahmen: Die Entsorgungshöfe der Stadt Bern verlangen zum Beispiel CHF 1.35 pro kg für Farben, Lösungsmittel und Spraydosen.
  • Batterien und Energiesparlampen geben Sie gratis zurück, Medikamente in der Apotheke oder Drogerie.
  • Nichts mischen, nichts in Getränkeflaschen umfüllen, nie in den Abfluss. Ab 50 kg verlangt die Stadt Bern einen Begleitschein nach VeVA.
  • Asbest gehört in die Hände von Fachleuten. Gebäude, die vor 1990 erstellt wurden, können Asbest enthalten (Suva).

Was im Haushalt als Sonderabfall gilt

Chemikalien haben oft Eigenschaften, die Mensch und Umwelt gefährden können. Ihre Reste müssen deshalb getrennt gesammelt werden. Typische Sonderabfälle aus Haushalten sind laut BAFU Farben, Lacke, Säuren, Laugen, Javelwasser, Entkalker, Lösungsmittel, Verdünner, Quecksilber-Thermometer, Spraydosen und Pflanzenschutzmittel. Die Stadt Bern nennt zusätzlich Abbeizmittel, Fotochemikalien, Kleber und Kitt, Frostschutz, Nagellackentferner, Benzin und Diesel sowie Gasflaschen.

Im Zweifel hilft die Etikette: Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise sind ein klares Zeichen für Sonderabfall. Laut BAFU geben Etikette oder Sicherheitsdatenblatt Auskunft über Gefahren und richtigen Umgang. Für Batterien, Leuchtmittel und Medikamente gibt es eigene Rückgabewege, die weiter unten beschrieben sind.

Sonderabfall entsorgen: Rückgabestellen im Überblick

Wer Sonderabfall entsorgen will, hat drei Wege: den Fachhandel, die Sammelstelle oder Sammelaktion der Gemeinde oder des Kantons und – je nach Ort – einen Entsorgungshof. Wo die nächste Sammelstelle ist und wann Sammeltage stattfinden, steht im Abfallkalender Ihrer Gemeinde.

Sonderabfall entsorgen: wohin mit welchem Abfall
AbfallRückgabeDarauf achten
Farben, Lacke, Lösungsmittel, VerdünnerFachhandel, Sammelstelle, EntsorgungshofOriginalgebinde, nichts zusammenschütten
Säuren, Laugen, Putz- und PflanzenschutzmittelFachhandel, Sammelstelle, EntsorgungshofEtikette lesbar lassen
Spraydosen, GasflaschenVerkaufsstelle, Sammelstelle, EntsorgungshofGasflaschen mit Depot samt Quittung zurückgeben
Motorenölteilweise Verkaufsstelle, Entsorgungshofgeschlossenes Gefäss
Speise- und FrittierölEntsorgungshof, mobile Sammlunggeschlossenes Gefäss, nie in den Abfluss
Batterien und AkkusVerkaufsstelle, Sammelstelle, EntsorgungshofLithium: Pole abkleben
Medikamente, Quecksilber-FiebermesserApotheke, Drogeriemöglichst Originalverpackung
Energiesparlampen, LeuchtstoffröhrenVerkaufsstelle, SENS-Sammelstelleenthalten Quecksilber

Quelle: BAFU, Abfallwegweiser Chemikalien; Stadt Bern, Entsorgungs-ABC (abgerufen Oktober 2026); SENS eRecycling. Rückgabestellen und Öffnungszeiten unterscheiden sich je nach Gemeinde.

Farben entsorgen

Farbreste, Lacke und Lasuren geben Sie am besten im verschlossenen Originalgebinde ab. Schütten Sie Reste nicht zusammen und füllen Sie nichts um; Kanister und Dosen geben Sie gleich mit ab, weil an der Sammelstelle nicht umgeschüttet werden darf. Waschen Sie Pinsel mit lösungsmittelhaltigen Resten nicht im Lavabo aus. Ob ganz eingetrocknete Farbe in den Kehricht darf, erfahren Sie beim Abfalldienst Ihrer Gemeinde.

Chemikalien entsorgen

Für Putzmittel, Säuren, Laugen und Pflanzenschutzmittel gilt dasselbe: verschlossen, gut beschriftet und nicht gemischt. Füllen Sie flüssige Reste nie in Getränkeflaschen ab und lagern Sie sie so nicht im Haushalt – die Stadt Bern warnt ausdrücklich vor Vergiftungen. Biozide und Pflanzenschutzmittel müssen Sie nach ChemRRV zurückgeben; sie gehören nie in Kehricht oder Kanalisation.

Spraydosen, Gasflaschen und Altöl

Spraydosen und Druckgasbehälter – von der Deodose über die Propan- bis zur Heliumflasche – zählen zum Sonderabfall. Gasflaschen werden oft mit Depot verkauft: Geben Sie sie möglichst mit Kaufquittung am Verkaufsort zurück. Motorenöl nehmen teilweise die Verkaufsstellen zurück, Speise- und Frittieröl die Entsorgungshöfe, immer in einem geschlossenen Gefäss. Öl über die Kanalisation zu entsorgen, ist verboten. Aus gesammeltem Speiseöl kann in Biogasanlagen Energie gewonnen werden.

Batterien, Medikamente und Leuchtmittel entsorgen

Batterien und Akkus

Batterien und Akkus geben Sie gratis an Verkaufsstellen, Sammelstellen oder Entsorgungshöfen zurück; die Entsorgung ist über eine vorgezogene Gebühr bezahlt. Das Recycling organisiert INOBAT. Kleben Sie bei Lithium-Batterien die Pole mit Klebeband ab, damit es keinen Kurzschluss gibt. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus gehören nie in den normalen Sammelbehälter: Übergeben Sie sie dem Personal. Autobatterien passen nicht in die Sammelbox; bringen Sie sie zur Verkaufsstelle oder zum Entsorgungshof, ohne dass Säure ausläuft.

Medikamente

Alte und abgelaufene Medikamente nehmen Apotheken und Drogerien zurück, in der Stadt Bern auch die Entsorgungshöfe und das ÖkoInfoMobil. Geben Sie sie möglichst in der Originalverpackung ab, und spülen Sie nichts durch WC oder Lavabo. Quecksilber-Fiebermesser gehören auf denselben Weg. Spritzen geben Sie nur in einem geschlossenen Behälter in der Apotheke oder Drogerie ab.

Leuchtmittel

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören wegen ihres quecksilberhaltigen Leuchtpulvers zurück in den Kreislauf: Verkaufsstellen und SENS-Sammelstellen nehmen sie gratis an, auch LED-Lampen. Wohin Lampen, Geräte und Kabel gehören, erklärt der Ratgeber Elektroschrott entsorgen.

Was kostet die Entsorgung von Sonderabfall?

Im Fachhandel ist die Rückgabe von Kleinmengen kostenlos, und auch Sammelstellen von Gemeinde oder Kanton verlangen laut BAFU in der Regel nichts. Einzelne Städte rechnen am Entsorgungshof aber nach Gewicht ab, etwa die Stadt Bern:

Sonderabfall am Entsorgungshof: Tarife Stadt Bern (ab 1. Oktober 2026)
AbfallPreis pro kg
Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Farbabfälle, Lösungsmittel, SpraydosenCHF 1.35
Motorenöle und ÖlgemischeCHF 0.45
Chemikalienreste, Pflanzenschutzmittel, unbekannte ChemikalienCHF 4.50
DruckgasbehälterCHF 18.00
Quecksilberhaltige AbfälleCHF 25.20

Quelle: Stadt Bern, Tarife Entsorgungshöfe, gültig ab 1. Oktober 2026. Preise inkl. MWST für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern; Mindestgebühr CHF 2.00 pro Abfallart. Gewerbe und Auswärtige zahlen höhere Tarife.

Beispielrechnung: Sie bringen 6 kg Farb- und Lackreste und 1 kg Spraydosen auf den Entsorgungshof. Beides fällt in dieselbe Tarifgruppe: 7 kg × CHF 1.35 = CHF 9.45. Kämen 2 kg unbekannte Chemikalien dazu, wären es weitere CHF 9.00. Im Fachhandel geben Sie dieselben Reste als Kleinmenge gratis zurück.

Für grössere Mengen gelten andere Regeln: Ab 50 kg ist laut Stadt Bern ein Begleitschein zwingend, erstellt über VeVA Online. Fallen bei einer Hausräumung Dutzende Farbkübel, Öle und alte Gifte an, ist eine Entsorgungsfirma mit Erfahrung bei Sonderabfällen sinnvoll.

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Sonderabfall sicher lagern und transportieren

Bis zur Abgabe lagern Sie die Reste zu Hause. Diese Punkte schützen Kinder, Haustiere und Sie selbst:

  • Reste im verschlossenen Originalgebinde lassen, Etikette nicht entfernen.
  • Unbekannte Stoffe beschriften, aber nicht öffnen oder mischen.
  • Nie in Getränkeflaschen oder Lebensmitteldosen umfüllen.
  • Für den Transport aufrecht und gegen Umkippen gesichert in den Kofferraum stellen.
  • Bei Lithium-Akkus die Pole abkleben, beschädigte Akkus separat transportieren.
  • Ab 50 kg den Begleitschein über VeVA Online erstellen oder eine Fachfirma beiziehen.

Planen Sie die Abgabe vor dem Zügeln früh ein, denn mobile Sammlungen fahren nicht täglich: Das ÖkoInfoMobil der Stadt Bern hält einmal pro Woche im Quartier, jeweils 15 Minuten, und nimmt bei Chemikalien höchstens 15 kg an. Rund um die Zügeltermine 2027 lohnt es sich, Keller und Estrich einige Wochen vorher zu leeren.

Asbest: nur durch Fachleute

Asbest ist in der Schweiz seit 1990 verboten. Ältere Gebäude können ihn enthalten, etwa in Plattenkleber, Putz, Bodenbelägen wie Cushion-Vinyl, Asbestzementrohren im Keller oder hinter Lichtschaltern. Im Alltag besteht laut Suva keine Gefahr. Gefährlich wird es beim Schleifen, Schneiden oder Fräsen, weil dabei Fasern frei werden. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien gehören in die Hände von Profis; die Suva empfiehlt, Material analysieren zu lassen oder einen Bauschadstoffdiagnostiker beizuziehen.

Auch die Entsorgung ist streng geregelt: Asbesthaltige Materialien gehören zu Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung. Die Entsorgungshöfe der Stadt Bern nehmen Material, das Asbest enthalten könnte, nur in Kleinmengen unter 50 kg zum Asbesttarif an; ab 50 kg braucht es ein Zertifikat, das die Asbestfreiheit bestätigt. Wie Sie bei einem Umbau vorgehen und Bauschutt loswerden, steht im Ratgeber Mulde mieten.

Häufige Fragen

Muss der Laden Sonderabfall gratis zurücknehmen?

Ja, Kleinmengen von Privatpersonen müssen Händler laut BAFU kostenlos zurücknehmen. Wie viel eine Kleinmenge ist, legt das BAFU nicht fest; fragen Sie bei mehreren Kübeln vorher nach. Am einfachsten geht es im Geschäft, das solche Produkte verkauft.

Was mache ich mit unbekannten Chemikalien aus dem Keller?

Lassen Sie die Behälter verschlossen und bringen Sie sie unvermischt zur Sammelstelle oder zum Entsorgungshof. Rechnen Sie mit höheren Kosten: In der Stadt Bern kosten unbekannte Chemikalien CHF 4.50 pro kg, Farben und Lösungsmittel CHF 1.35.

Wo finde ich die nächste Sammelstelle für Sonderabfall?

Im Abfallkalender Ihrer Gemeinde. Dort stehen auch Sammeltage für Sonderabfälle. Fehlt die Angabe, gibt laut BAFU die kantonale Abfallfachstelle Auskunft.

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026. Rückgabestellen und Tarife unterscheiden sich je nach Gemeinde und können sich ändern; massgebend sind die Angaben Ihrer Gemeinde, der Verkaufsstelle und bei Asbest der Suva.

Hinweis: Preise und Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Massgebend sind Offerte, Vertrag, AGB und die Auskunft der zuständigen Stelle.

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