Das Wichtigste in Kürze
- Wer eine Putzfrau selbst anstellt, ist Arbeitgeber. Im Privathaushalt sind AHV-Beiträge unabhängig von der Lohnhöhe geschuldet; ausgenommen sind nur junge Leute bis 25 mit höchstens CHF 750 Jahreslohn.
- Eine Unfallversicherung ist Pflicht, die Suva ist dafür nicht zuständig. Ab 8 Stunden pro Woche muss sie auch Freizeitunfälle decken.
- Am einfachsten ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren der kantonalen Ausgleichskasse: eine Abrechnung pro Jahr, 5 Prozent Quellensteuer inklusive, bei manchen Kassen samt Unfallversicherung (VAVplus).
- Ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche gilt der Mindestlohn des NAV Hauswirtschaft (ausser im Kanton Genf), 2026 mindestens CHF 20.35 pro Stunde plus Ferienzuschlag.
- Bei einer Reinigungsfirma oder einer Plattform mit eigenem Personal ist die Firma Arbeitgeberin: weniger Aufwand für Sie, dafür ein höherer Stundenpreis.
Putzfrau finden: Firma, Plattform oder privat?
Wer eine Putzfrau finden will, wählt zuerst das Modell. Die wichtigste Frage lautet: Wer ist Arbeitgeber? Davon hängen Ihr Aufwand, Ihre Pflichten und der Preis ab.
| Weg | Arbeitgeber | Ihr Aufwand |
|---|---|---|
| Reinigungsfirma oder Plattform mit eigenem Personal | die Firma | Auftrag erteilen, Schlüssel übergeben, Rechnung bezahlen |
| Private Anstellung über Inserat oder Empfehlung | Sie | Anmeldung bei der Ausgleichskasse, Unfallversicherung, Lohnabrechnung |
| Private Anstellung mit Lohndienst | Sie | Der Dienst übernimmt Anmeldung und Abrechnung gegen Gebühr |
| Pro Senectute oder Spitex (für ältere Menschen) | die Organisation | Bedarfsabklärung, danach regelmässige Einsätze |
Quelle: AHV/IV-Merkblatt 2.06 (Stand 1.1.2026), Angaben von Helpling, Batmaid, quitt und Pro Senectute (abgerufen Oktober 2026). Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Reinigungsfirma oder Plattform mit Anstellung
Manche Plattformen stellen ihr Reinigungspersonal selbst an. Helpling schreibt, die Reinigungskräfte seien «direkt bei uns angestellt»; Batmaid gibt an, alle Reinigungskräfte selbst zu beschäftigen. Sie kaufen dann eine Dienstleistung ein und haben keine Arbeitgeberpflichten. Prüfen Sie in den AGB, ob ein Anbieter selbst anstellt oder nur vermittelt. Vermittelt er nur, kann das Arbeitsverhältnis direkt zwischen Ihnen und der Reinigungskraft entstehen – mit allen Pflichten.
Reinigungskraft privat anstellen
Eine Reinigungskraft privat zu finden, gelingt oft über Empfehlungen, Inserate oder einen Aushang «Putzfrau gesucht» im Quartierladen. Der Lohn liegt meist unter dem Stundenpreis einer Firma. Dafür erledigen Sie Anmeldung, Versicherung und Abrechnung selbst. Lohndienste übernehmen diese Administration gegen Gebühr; beim Anbieter quitt kostet das kleinste Abo CHF 10 pro Monat plus 8 Prozent des Bruttolohns (Stand Oktober 2026).
Was eine Haushaltshilfe macht – und was nicht
Eine Haushaltshilfe putzt, wäscht, bügelt, kauft ein oder kocht. Pro Senectute nennt zusätzlich Gartenarbeit, Haustierbetreuung und Hilfe bei administrativen Arbeiten. Halten Sie schriftlich fest, welche Arbeiten in welchem Rhythmus dazugehören. Zwei Abgrenzungen sind wichtig:
- Pflege: Wer Betagte oder Kranke zu Hause pflegt, braucht in der Regel eine kantonale Bewilligung, meist mit anerkanntem Pflegediplom. Pflegeleistungen gehören deshalb zur Spitex, nicht zur Putzhilfe.
- Kinderbetreuung: Für Personen, die hauptsächlich Kinder betreuen, etwa Tagesmütter und Babysitter, gilt der NAV Hauswirtschaft nicht.
Einmalige, aufwendige Arbeiten wie der grosse Frühlingsputz oder die Reinigung beim Auszug sprengen oft das Pensum einer wöchentlichen Putzhilfe. Was dazugehört, zeigen die Ratgeber Grundreinigung der Wohnung und Endreinigung mit Abgabegarantie.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber im Privathaushalt
Sobald Sie eine Putzhilfe selbst bezahlen, gelten die Regeln für Hausdienstarbeit. So gehen Sie vor:
- Bei der Ausgleichskasse anmelden. Zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse am Ort Ihres Haushalts. Notieren Sie AHV-Nummer, Name und Geburtsdatum der Putzhilfe. Beitragsfrei bleiben nur Personen bis zum 31. Dezember nach ihrem 25. Geburtstag, die bei Ihnen höchstens CHF 750 im Jahr verdienen.
- Unfallversicherung abschliessen. Versichern Sie die Putzhilfe bei einem anerkannten Versicherer. Unter 8 Stunden pro Woche sind nur Berufsunfälle und Berufskrankheiten gedeckt, ab 8 Stunden auch Freizeitunfälle. Die Prämie für Freizeitunfälle dürfen Sie vom Lohn abziehen.
- Bedingungen schriftlich festhalten. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht vorgeschrieben, Sie müssen aber über bestimmte Punkte schriftlich informieren. Halten Sie Stundenlohn, Ferienzuschlag, Arbeitszeiten, Aufgaben und Kündigungsfrist fest.
- Abrechnungsverfahren wählen. Im vereinfachten Verfahren melden Sie die Löhne einmal jährlich bis 30. Januar; die Rechnung ist innert 30 Tagen fällig. Das Verfahren ist freiwillig und steht offen bis CHF 22'680 Lohn pro Person und CHF 60'480 Lohnsumme pro Jahr.
- Ferien und Kündigung regeln. Es gelten mindestens 4 Wochen Ferien. Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Dienstjahr einen Monat, vom 2. bis 9. Dienstjahr zwei und danach drei Monate, jeweils auf Monatsende.
Wie hoch Lohn, Ferienzuschlag und Sozialabgaben ausfallen, zeigt der Ratgeber Putzfrau-Stundenlohn 2026 mit Beispielrechnung. Eine berufliche Vorsorge (BVG) wird erst bei einem Jahreslohn über CHF 22'680 obligatorisch.
Wichtig: Wer die Putzhilfe nicht anmeldet oder nicht gegen Unfall versichert, kann sich strafbar machen. Das gilt auch bei nur einer Stunde pro Woche. Verunfallt eine nicht versicherte Haushaltshilfe, übernimmt die Ersatzkasse UVG den Fall und verlangt von Ihnen nachträglich Ersatzprämien.
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Offerten vergleichenPutzfrau gesucht: Checkliste für die Auswahl
Ein Gespräch und ein Probeeinsatz zeigen schnell, ob die Zusammenarbeit passt. Klären Sie diese Punkte vor dem ersten regulären Termin:
- Kurzen, bezahlten Probeeinsatz vereinbaren
- Referenzen oder Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber anschauen
- Aufgabenliste schreiben: Räume, Arbeiten, Rhythmus, Prioritäten
- Festlegen, wer Putzmittel und Geräte stellt und was für Parkett, Naturstein oder Glaskeramik erlaubt ist
- Schlüsselübergabe schriftlich quittieren, Schlüssel nicht mit der Adresse beschriften
- Wertsachen und vertrauliche Unterlagen wegschliessen
- Bei der eigenen Privathaftpflicht- und Hausratversicherung nachfragen, ob Schäden durch Hausangestellte gedeckt sind
- Lohn per Überweisung zahlen und eine Lohnabrechnung ausstellen
- Regeln, was bei abgesagten Terminen, Ihren Ferien und Krankheit gilt
- Bei ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis und die Arbeitsbewilligung prüfen
- Bei Firmen: Offerten vergleichen und Bewertungen kritisch lesen
Online-Bewertungen von Reinigungsfirmen sind nicht immer echt. Worauf Sie achten sollten, steht im Ratgeber gefälschte Bewertungen erkennen.
Putzfrau in Zürich, Bern, Basel, Luzern und St. Gallen
Mindestlöhne, Abrechnungsangebote und Hilfen für ältere Menschen unterscheiden sich je nach Ort (Angaben der Städte, Kantone, Ausgleichskassen und Pro Senectute, Stand Oktober 2026).
Zürich: Mindestlohn beschlossen, Abrechnung über die SVA
Die Stadt Zürich hat einen Mindestlohn von CHF 23.90 brutto pro Stunde beschlossen; das Bundesgericht hat ihn am 12. Mai 2026 für gültig erklärt. In Kraft ist er noch nicht, die Stadt will mindestens ein halbes Jahr vorher informieren. Die SVA Zürich bietet Privathaushalten die vereinfachte Abrechnung samt Unfallversicherung an, nach eigenen Angaben ohne Mindestprämie von 100 Franken. Für ältere Menschen deckt die öffentliche Spitex im Kanton Zürich in jeder Gemeinde auch Hauswirtschaft ab. Anbieter vergleichen: Firmen im Kanton Zürich.
Winterthur: Mindestlohn mit einem Jahr Übergangsfrist
Winterthur hat einen Mindestlohn von CHF 23 brutto pro Stunde, ebenfalls noch nicht in Kraft (Stand 2. September 2026). Nach dem Inkrafttreten gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Ausgenommen sind etwa Lernende, Ausbildungspraktika bis zwölf Monate und Ferienjobs von unter 18-Jährigen; Privathaushalte nennt die Stadt nicht als Ausnahme. Anmeldung und Abrechnung laufen wie in Zürich über die SVA Zürich.
Bern: Unfallversicherung über die Ausgleichskasse
Im Kanton Bern melden Sie die Putzhilfe bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern an. Deren Verfahren VAVplus richtet sich ausschliesslich an Privathaushalte und schliesst die Unfallversicherung ein: 0.505 Prozent des Bruttolohns für Berufsunfälle zahlen Sie, 1.432 Prozent für Freizeitunfälle trägt die Putzhilfe. Pro Senectute Kanton Bern führt einen Reinigungsdienst für Seniorinnen und Senioren, ohne Vertragsbindung und Kündigungsfrist. Anbieter vergleichen: Firmen im Kanton Bern.
Basel: kantonaler Mindestlohn mit Ausnahme
Basel-Stadt kennt einen kantonalen Mindestlohn von CHF 22.20 (2026). Ausgenommen sind laut Mindestlohngesetz aber Personen, für die ein Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen gilt (§ 2 Abs. 2 lit. h MiLoG) – das betrifft den NAV Hauswirtschaft. Der Regierungsrat verlangte im September 2025 vom Bund vergeblich, die tiefste NAV-Lohnstufe auf das kantonale Niveau anzuheben; Zweifelsfälle klärt das Amt für Wirtschaft und Arbeit. Pro Senectute beider Basel nimmt derzeit keine regelmässigen Reinigungen an, bietet aber Grund-, Fenster- und Umzugsreinigungen im Einzelauftrag. Anbieter vergleichen: Firmen in Basel-Stadt.
Luzern: städtischer Mindestlohn in Kraft
In der Stadt Luzern gilt seit 1. Januar 2026 ein Mindestlohn von CHF 22.75 pro Stunde. Am 27. September 2026 lehnten 67.6 Prozent der Stimmenden die Abschaffung ab. Ferien- und Feiertagsentschädigungen sind darin nicht eingerechnet; ausgenommen sind zum Beispiel Au-pairs mit Verträgen bis zwölf Monate. Hängig ist ein kantonales Verbot kommunaler Mindestlöhne. Pro Senectute Kanton Luzern bietet Personen im AHV-Alter Alltagshilfe für CHF 39 pro Stunde, plus Wegpauschale von CHF 18 in der Stadt. Anbieter vergleichen: Firmen im Kanton Luzern.
St. Gallen: Haushilfedienst von Pro Senectute
Pro Senectute Stadt St. Gallen betreibt zusammen mit den Spitex-Organisationen einen Haushilfedienst. Hausarbeit kostet CHF 32 pro Stunde, schwere, gelegentliche Arbeiten wie der Frühlingsputz CHF 42 plus Weg- und Materialpauschale. Die Bedarfsabklärung kostet CHF 85 pro Stunde, für Personen mit Ergänzungsleistungen pauschal CHF 35.
Häufige Fragen
Muss ich meine Putzfrau anmelden, wenn sie nur zwei Stunden pro Woche kommt?
Ja. Im Privathaushalt sind AHV-Beiträge unabhängig vom Lohn geschuldet; die Freigrenze von CHF 2'500 für geringfügige Löhne gilt hier nicht. Ausgenommen sind nur junge Leute bis 25 mit höchstens CHF 750 Jahreslohn bei Ihnen. Die Unfallversicherung brauchen Sie ebenfalls, unter 8 Wochenstunden deckt sie aber nur Berufsunfälle.
Brauche ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Putzfrau?
Nein, ein Arbeitsverhältnis entsteht auch ohne schriftlichen Vertrag. Sie müssen die Putzhilfe aber schriftlich über bestimmte Punkte informieren. Ein kurzer Vertrag mit Lohn, Ferienzuschlag, Aufgaben, Arbeitszeit und Kündigungsfrist erfüllt das und beugt Streit vor. Ergänzend gelten der Normalarbeitsvertrag Ihres Kantons und das Obligationenrecht.
Was riskiere ich, wenn ich die Putzfrau schwarz bezahle?
Sie können sich strafbar machen, wenn Sie die Anmeldung oder die Unfallversicherung unterlassen. Bei einem Unfall verlangt die Ersatzkasse UVG Ersatzprämien für bis zu fünf Jahre; wer sich der Pflicht ohne Entschuldigung entzieht, zahlt das Doppelte, im Wiederholungsfall das Drei- bis Zehnfache. Falsche Angaben können zudem mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen geahndet werden.
Wo finde ich eine Haushaltshilfe für meine Eltern?
Erste Anlaufstellen sind die Pro Senectute Ihres Kantons und die Spitex der Gemeinde. Sie klären den Bedarf ab und bieten je nach Region Reinigung, Einkauf, Wäsche oder Begleitung an. Bei knappem Budget lohnt sich die Frage nach Kostenbeiträgen: Pro Senectute Kanton Luzern prüft für Personen im AHV-Alter mit geringem Vermögen ein entsprechendes Gesuch.
Quellen
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 2.06 Beiträge Hausdienstarbeit (Stand 1.1.2026)
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 2.07 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende (Stand 1.1.2026)
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 2.01 Beiträge an die AHV, IV und EO (Stand 1.1.2026)
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 6.05 Obligatorische Unfallversicherung UVG (Stand 1.1.2025)
- Kanton Zürich: Informationen zum NAV Hauswirtschaft (Stand 1.1.2026)
- SVA Zürich: Haushaltshilfe anstellen – was tun? (abgerufen Oktober 2026)
- Stadt Zürich: Mindestlohn (abgerufen Oktober 2026)
- Stadt Winterthur: Mindestlohn in Winterthur (Stand 2.9.2026)
- Ausgleichskasse des Kantons Bern: Arbeitgeber und Arbeitnehmende, Hauspersonal (abgerufen Oktober 2026)
- Kanton Basel-Stadt: Mindestlohngesetz (MiLoG), SG 812.200
- Kanton Basel-Stadt: Häufige Fragen zum kantonalen Mindestlohn (Stand 2026)
- Regierungsrat Basel-Stadt: Stellungnahme zur Verlängerung des NAV Hauswirtschaft (16.9.2025)
- Stadt Luzern: Abstimmungsbroschüre Mindestlohnreglement (Abstimmung 27.9.2026)
- SRF: Luzerner Bevölkerung will am Mindestlohn festhalten (27.9.2026)
- Pro Senectute Schweiz: Betreuung und Hilfen zu Hause (abgerufen Oktober 2026)
- Pro Senectute Kanton Zürich: Begleitung und Betreuung (abgerufen Oktober 2026)
- Pro Senectute Kanton Bern: Reinigungsdienst (abgerufen Oktober 2026)
- Pro Senectute beider Basel: Reinigungen (abgerufen Oktober 2026)
- Pro Senectute Kanton Luzern: Alltagshilfen (abgerufen Oktober 2026)
- Pro Senectute Stadt St. Gallen: Haushilfedienst (abgerufen Oktober 2026)
- Helpling: Preise und Angaben zur Anstellung (Stand Juli 2026)
- Batmaid: Startseite, Angaben zur Anstellung des Personals (abgerufen Oktober 2026)
- quitt (ServiceHunter AG): Startseite und Preise (abgerufen Oktober 2026)
Stand der Angaben: Oktober 2026. Mindestlöhne, Beitragssätze und Prämien werden regelmässig angepasst, und die Mindestlöhne in Zürich und Winterthur treten erst noch in Kraft. Massgebend sind die Angaben der zuständigen Ausgleichskasse, des Kantons oder der Stadt sowie Ihr Arbeitsvertrag.