Putzfrau Stundenlohn 2026: Mindestlohn, übliche Löhne und Kosten

Der Putzfrau Stundenlohn beträgt 2026 mindestens CHF 20.35 brutto (NAV Hauswirtschaft, ungelernt) plus 8.33 Prozent Ferienzuschlag. Privat werden im Schnitt rund CHF 33 bezahlt, Firmen verlangen zum Beispiel ab CHF 42.90. Als Arbeitgeber tragen Sie zusätzlich 6.4 Prozent Sozialabgaben und die Unfallversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestlohn 2026 nach NAV Hauswirtschaft: CHF 20.35 für Ungelernte, CHF 22.30 mit 4 Jahren Erfahrung oder EBA, CHF 24.55 mit EFZ – jeweils ohne Ferienzuschlag. Er gilt ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche, nicht im Kanton Genf.
  • Höhere lokale Mindestlöhne: Stadt Luzern CHF 22.75 (in Kraft), Stadt Zürich CHF 23.90 und Winterthur CHF 23 (beschlossen, noch nicht in Kraft).
  • Üblich sind privat im Schnitt CHF 32.90 brutto pro Stunde; eine Plattform mit eigenem Personal wie Helpling verlangt ab CHF 42.90.
  • Dazu kommen 8.33 Prozent Ferienzuschlag (4 Wochen Ferien), je 6.4 Prozent AHV/IV/EO/ALV für Sie und die Putzhilfe sowie Unfallversicherung und Familienzulagen-Beitrag.
  • Beispiel: 20 Stunden pro Monat zu CHF 30 kosten Sie rund CHF 695 – ohne Familienzulagen-Beitrag und Verwaltungskosten.

Mindestlohn 2026 nach NAV Hauswirtschaft

Die Untergrenze für den Putzfrau-Stundenlohn legt der Bund im Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft (NAV) fest; er gilt für Hausangestellte in Privathaushalten. Der Bundesrat hat ihn am 5. Dezember 2025 um drei Jahre bis Ende 2028 verlängert und die Löhne per 1. Januar 2026 um 2 Prozent erhöht. Der NAV gilt in der ganzen Schweiz ausser Genf, sobald jemand durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche im gleichen Haushalt arbeitet.

Mindestlöhne NAV Hauswirtschaft ab 1. Januar 2026 (brutto pro Stunde)
KategorieMindestlohnmit 8.33 % Ferienzuschlag
UngelerntCHF 20.35CHF 22.05
Ungelernt mit mind. 4 Jahren Erfahrung in der HauswirtschaftCHF 22.30CHF 24.16
Gelernt mit EBA (2-jährige Grundbildung)CHF 22.30CHF 24.16
Gelernt mit EFZ (3-jährige Grundbildung)CHF 24.55CHF 26.60

Quelle: Kanton Zürich, Informationen zum NAV Hauswirtschaft; AHV/IV-Merkblatt 2.06 (beide Stand 1.1.2026). Die Spalte mit Ferienzuschlag ist eine eigene Berechnung für 4 Wochen Ferien.

Nicht unter den NAV fallen unter anderem Personen in Ausbildung, Tagesmütter und Babysitter, die hauptsächlich Kinder betreuen, sowie Ehe- und Lebenspartner oder Eltern und Kinder, die füreinander arbeiten. Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien und Feiertage regeln die kantonalen Normalarbeitsverträge und das Obligationenrecht. Bei einer Vollzeitstelle mit 42 Wochenstunden ergibt der tiefste Mindestlohn CHF 3'703.70 pro Monat.

Kantonale und städtische Mindestlöhne

Einige Kantone und Städte schreiben höhere Mindestlöhne vor. Ob sie auch im Privathaushalt gelten, regelt jeder Erlass selbst.

Gesetzliche Mindestlöhne 2026 (brutto pro Stunde)
Kanton/StadtMindestlohnStatus und Hinweis
Stadt ZürichCHF 23.90gültig seit Bundesgerichtsurteil vom 12.5.2026, Inkrafttreten offen
Stadt WinterthurCHF 23.00Inkrafttreten offen, danach 1 Jahr Übergangsfrist
Stadt LuzernCHF 22.75in Kraft seit 1.1.2026, an der Urne am 27.9.2026 bestätigt
Basel-StadtCHF 22.20gilt nicht für Personen unter einem NAV mit Mindestlöhnen
GenfCHF 24.592027: CHF 24.73; NAV Hauswirtschaft gilt hier nicht
NeuenburgCHF 21.35Geltung für Hausangestellte beim Kanton klären
JuraCHF 21.40Geltung für Hausangestellte beim Kanton klären
TessinCHF 20.00–20.50je nach Branche

Quellen: Stadt Zürich, Stadt Winterthur (Stand 2.9.2026), Stadt Luzern und SRF (27.9.2026), Kanton Basel-Stadt, Kanton Genf, ch.ch; Jura: Unia (Stand Juni 2026). Ferien- und Feiertagszuschläge kommen in Zürich, Winterthur, Luzern und Basel-Stadt zusätzlich dazu.

Für die Praxis wichtig: Die Ausnahmelisten von Zürich, Winterthur und Luzern nennen Privathaushalte nicht. Aus dem Haushaltsbereich nimmt Luzern nur Au-pairs mit Verträgen bis zwölf Monate aus. Basel-Stadt dagegen nimmt Personen aus, für die ein Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen gilt (§ 2 Abs. 2 lit. h MiLoG) – darunter fällt der NAV Hauswirtschaft. In Zürich darf ein freiwillig bezahlter 13. Monatslohn an den Mindestlohn angerechnet werden; der Stadtrat prüft zudem weitere Ausnahmen, etwa für Nebenerwerbstätige (Stand September 2026). Gelten zwei Mindestlöhne, müssen Sie beide einhalten, also den höheren zahlen. Im Zweifel gibt das kantonale Arbeitsamt Auskunft.

Putzfrau-Stundenlohn in der Praxis: privat oder über eine Firma

Der tatsächliche Stundenlohn einer Reinigungskraft in der Schweiz liegt meist deutlich über dem Mindestlohn. Je nach Modell unterscheiden sich Lohn und Preis stark:

  • Privat angestellt: Der Lohndienst quitt rechnet für über 20'000 Haushaltshilfen ab. Laut seinen Daten liegt der Schnitt bei CHF 32.90 brutto pro Stunde; die meisten Löhne bewegen sich zwischen CHF 30.50 und 32.50. quitt empfiehlt CHF 29 bis 35 (Stand August 2026). Eine amtliche Statistik ist das nicht.
  • Firma oder Plattform mit eigenem Personal: Helpling verlangt ab CHF 42.90 pro Stunde für wöchentliche und ab CHF 44.90 für einmalige Reinigungen (Stand Juli 2026). Die Firma ist Arbeitgeberin und trägt Sozialabgaben, Versicherung und Ausfälle.
  • Gemeinnützige Anbieter: Pro Senectute und Spitex verrechnen älteren Menschen eigene Tarife, oft mit Wegpauschale. Beispiele aus mehreren Städten stehen im Ratgeber Putzfrau gesucht: finden und anstellen.

Firmen kalkulieren neben dem Lohn auch Sozialabgaben, Ferien, Anfahrt, Administration und Marge ein. Wie sich Firmenpreise zusammensetzen, zeigt der Ratgeber Büroreinigung: Kosten und Preismodelle. Liegt eine Offerte unter den Kosten einer korrekten Privatanstellung, fragen Sie nach, wie das Personal angestellt und versichert ist. Allgemeine Warnsignale bei Offerten beschreibt der Ratgeber seriöse Umzugsfirma erkennen; sie gelten für Reinigungsfirmen ähnlich.

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Ferienzuschlag und Lohnnebenkosten

Ferienzuschlag: 8.33 bis 13.04 Prozent

Bei Stundenlohn wird der Ferienlohn als Zuschlag bezahlt. Es gelten mindestens 4 Wochen Ferien:

  • 4 Wochen Ferien: 8.33 Prozent
  • 5 Wochen Ferien: 10.64 Prozent
  • 6 Wochen Ferien: 13.04 Prozent

Kantonale Normalarbeitsverträge können mehr Ferien vorsehen. Im Kanton Zürich haben Hausangestellte unter 20, ab 50 Jahren und ab dem 11. Dienstjahr 5 Wochen, ab 60 Jahren 6 Wochen. Für jeden bezahlten Feiertag kommen rund 0.39 Prozent dazu; Basel-Stadt rechnet so für den 1. August. Weisen Sie die Zuschläge auf der Lohnabrechnung separat aus.

Sozialversicherungen

2026 betragen die Beiträge für AHV, IV und EO zusammen 10.6 Prozent, für die ALV 2.2 Prozent bis CHF 148'200 Jahreslohn. Sie und die Putzhilfe tragen je die Hälfte, also je 6.4 Prozent. Geschuldet sind sie auch auf dem Ferienzuschlag. Den Beitrag an die Familienausgleichskasse zahlen Sie allein, der Satz ist kantonal verschieden; nur im Wallis tragen auch Arbeitnehmende einen kleinen Anteil. Je nach Ausgleichskasse kommen Verwaltungskosten dazu.

Ist die Putzhilfe im AHV-Rentenalter, entfällt die ALV. Für AHV, IV und EO gilt dann ein Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr, sofern sie nicht darauf verzichtet.

Unfallversicherung

Die Prämie hängt vom Versicherer ab. Ein Beispiel: Die Ausgleichskasse des Kantons Bern rechnet im Verfahren VAVplus 0.505 Prozent des Bruttolohns für Berufsunfälle ab, die Sie tragen. Arbeitet die Putzhilfe 8 Stunden oder mehr pro Woche bei Ihnen, kommen 1.432 Prozent für Freizeitunfälle dazu, die Sie vom Lohn abziehen dürfen.

Quellensteuer im vereinfachten Verfahren

Rechnen Sie im vereinfachten Verfahren ab, ziehen Sie der Putzhilfe zusätzlich 5 Prozent Quellensteuer ab: 0.5 Prozent direkte Bundessteuer und 4.5 Prozent Kantons- und Gemeindesteuer. Das Verfahren steht offen bis CHF 22'680 Lohn pro Person und Jahr; über diesem Betrag wird auch die berufliche Vorsorge obligatorisch.

Haushaltshilfe: Kosten pro Monat (Beispielrechnung)

Annahme: Die Putzhilfe arbeitet 5 Stunden pro Woche, im Beispielmonat 20 Stunden. Sie hat 4 Wochen Ferien und wird im vereinfachten Verfahren abgerechnet. Weil sie unter 8 Stunden pro Woche arbeitet, genügt die Berufsunfallversicherung; der Satz entspricht dem Berner Beispiel. Verglichen werden der NAV-Mindestlohn und CHF 30 pro Stunde, ein Lohn innerhalb der von quitt empfohlenen Spanne.

Beispielrechnung: 20 Stunden pro Monat (Sätze 2026)
PostenNAV-Mindestlohn CHF 20.35Lohn CHF 30.00
Grundlohn 20 StundenCHF 407.00CHF 600.00
+ Ferienzuschlag 8.33 %CHF 33.90CHF 49.98
= BruttolohnCHF 440.90CHF 649.98
+ Ihr Anteil AHV/IV/EO/ALV 6.4 %CHF 28.22CHF 41.60
+ Unfallversicherung Berufsunfall 0.505 %CHF 2.23CHF 3.28
= Ihre Kosten pro MonatCHF 471.35CHF 694.86
Ihre Kosten pro ArbeitsstundeCHF 23.57CHF 34.74
Auszahlung nach 6.4 % Abzug und 5 % QuellensteuerCHF 390.63CHF 575.88

Quelle: eigene Berechnung mit den Sätzen der AHV/IV-Merkblätter 2.06 und 2.07 (Stand 1.1.2026), dem NAV Hauswirtschaft 2026 und dem VAVplus-Prämiensatz der Ausgleichskasse Bern. Nicht enthalten sind der Familienzulagen-Beitrag und allfällige Verwaltungskosten, die je nach Kanton variieren.

Zum Vergleich: 20 Stunden bei einer Plattform zu CHF 42.90 kosten CHF 858. Die private Anstellung zu CHF 30 ist damit rund CHF 160 pro Monat günstiger, vor Familienzulagen-Beitrag und Verwaltungskosten. Dafür tragen Sie Administration, Ersatzsuche bei Ausfällen und das Arbeitgeberrisiko selbst. Bei 12 solchen Monaten liegt der Jahreslohn mit rund CHF 7'800 deutlich unter der Grenze für das vereinfachte Verfahren.

Tipps: fair bezahlen, Kosten im Griff behalten

  • Vereinbaren Sie einen Bruttostundenlohn. Wer einen Nettolohn abmacht, muss ihn für die Abrechnung auf brutto hochrechnen und trägt damit auch die Abzüge der Putzhilfe.
  • Prüfen Sie die Mindestlöhne jedes Jahr: Basel-Stadt, Genf und die Städte passen ihre Ansätze regelmässig der Teuerung an. Der NAV gilt in der heutigen Form bis Ende 2028.
  • Nutzen Sie das vereinfachte Verfahren: eine Jahresrechnung, keine Akontozahlungen, Quellensteuer inklusive.
  • Für einen einmaligen Frühlingsputz ist eine Firma mit Offerte oft einfacher als eine Anstellung, siehe Grundreinigung der Wohnung.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch, wenn die Putzfrau nur wenige Stunden pro Woche kommt?

Der NAV-Mindestlohn gilt erst ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche im gleichen Haushalt. Städtische und kantonale Mindestlöhne kennen teils keine solche Grenze; das Luzerner Reglement etwa sieht keine Stundenuntergrenze vor. AHV-Beiträge und Unfallversicherung sind unabhängig vom Pensum geschuldet.

Ist der Ferienzuschlag im Mindestlohn enthalten?

Nein. Die NAV-Mindestlöhne und die Mindestlöhne von Zürich, Winterthur, Luzern und Basel-Stadt verstehen sich ohne Ferien- und Feiertagsentschädigung. Bei 4 Wochen Ferien kommen 8.33 Prozent dazu. In Basel-Stadt ergibt das mit dem Zuschlag für den 1. August CHF 24.14 pro Stunde.

Gilt in Zürich schon ein Mindestlohn für Putzfrauen?

Noch nicht (Stand Oktober 2026). Der städtische Mindestlohn von CHF 23.90 ist seit dem Bundesgerichtsurteil vom 12. Mai 2026 gültig, der Starttermin aber offen. Die Stadt will ihn mindestens ein halbes Jahr im Voraus bekanntgeben. Bis dahin gilt ab 5 Wochenstunden der NAV-Mindestlohn von CHF 20.35.

Wie hoch sind die Putzfrau-Kosten pro Stunde bei einer Firma?

Bei Helpling, einer Plattform mit eigenem Personal, kostet eine Stunde ab CHF 42.90, für einmalige Einsätze ab CHF 44.90 (Stand Juli 2026). Eine korrekt angestellte Putzhilfe zu CHF 30 kostet Sie im Beispiel oben CHF 34.74 pro Stunde. Für Umzugsreinigungen mit Abgabegarantie gelten andere Preise, siehe Umzugsreinigung: Preise nach Zimmerzahl.

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026. Mindestlöhne werden meist jährlich angepasst, Beitragssätze und Prämien können sich ändern; die Mindestlöhne in Zürich und Winterthur treten erst noch in Kraft. Massgebend sind der Arbeitsvertrag sowie die Angaben der zuständigen Ausgleichskasse, des Versicherers und der kantonalen oder städtischen Behörden.

Hinweis: Preise und Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Massgebend sind Offerte, Vertrag, AGB und die Auskunft der zuständigen Stelle.

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